Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:a) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu b. b) Der Rat nimmt die überörtliche Kommunalprüfung der Stadt Sehnde gem. §§ 1 bis 4 NKPG zur Kenntnis. Sachverhalt:Gemäß § 5 Nds. Gesetz über die überörtliche Kommunalprüfung (NKPG) ist eine Prüfungsmitteilung einer überörtlichen Prüfung dem Rat unverzüglich bekannt zu geben. Dieses ist mit der Beschlussvorlage Nr. 2025/0687 erfolgt. Nach der Bekanntgabe ist die Prüfungsmitteilung an sieben Werktagen öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen. Damit die Frist für die öffentliche Auslegung berechnet werden kann, ist die o.g. Beschlussfassung notwendig.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |