Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Die Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 511 „Wasseler Weg Ost“ wird auf Grundlage von § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Geltungsbereich für das Gebiet liegt zwischen dem Wasseler Weg im Westen, landwirtschaftlicher Flächen im Norden, Grünflächen im Osten und Süden. Der räumliche Geltungsbereich der Bauleitpläne ergibt sich aus den in der Anlage beigefügten Lageplänen, die Bestandteil dieses Beschlusses sind. Eine sich aus städtebaulichen Erfordernissen ergebende Anpassung des Geltungsbereichs bleibt vorbehalten.
Sachverhalt:Im Stadtgebiet von Sehnde ist die Nachfrage nach Wohnraum nach wie vor hoch. Daher soll mit dem Bebauungsplan Nr. 511 „Wasseler Weg Ost“ ein weiterer Beitrag zur Deckung des Wohnraumbedarfes im Ortsteil Wehmingen gedeckt werden.
Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen im Plangebiet als „Flächen für die Landwirtschaft“ und der Wasserler Weg als Gemeindestraße dargestellt. Parallel zum Bebauungsplan Nr. 511 „Wasseler Weg Ost“ wird die 47. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Wasseler Weg Ost“ aufgestellt, damit der Bebauungsplan aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt werden kann.
Mit der 47. Änderung soll die derzeitige Darstellung „Flächen für die Landwirtschaft“ in „Wohnbauflächen“ und „Grünflächen“ geändert werden. Die Darstellung der Straße „Wasseler Weg“ als Gemeindestraße ändert sich nicht. Sie ist daher auch nicht Bestandteil des Änderungsbereiches der 47. Änderung des Flächennutzungsplans.
Im Rahmen der Eigenentwicklung könnten im Plangebiet etwa 14 Baugrundstücke entstehen. Die unbebauten Flächen im Plangebiet werden derzeit als Ackerflächen genutzt. Im Nordwesten der Fläche befindet sich eine Scheune. Das Plangebiet weist eine Größe von ca. 1,65 ha auf.
Rechtliche Auswirkungen: Mit der Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 511 „Wasseler Weg Ost“ wird das bauliche Nutzungsangebot im Plangebiet bedarfsorientiert entwickelt. Zur Einleitung des Verfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die Bauleitplanverfahren werden im Regelverfahren einschließlich Umweltprüfung gemäß den Vorgaben des BauGB durchgeführt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Geltungsbereich der 47. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 511 „Wasseler Weg Ost“ überlagert mit folgenden Darstellungen: Anlage 1: Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan mit den Geltungsbereci der 47. Änderung des Flächennutzungsplans Anlage 2: Auszug aus der AK5 - BP Anlage 3: Auszug Digitales Orthophoto 2022 - BP
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||