Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:Zur Kenntnisnahme. Sachverhalt:Gemäß § 3 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 11 der Betriebssatzung und § 5 der Dienstanweisung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde hat die Betriebsleitung den Betriebsausschuss mindestens halbjährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Eigenbetriebes schriftlich zu unterrichten.
Von daher wird dem Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste als Betriebsausschuss der Zwischenbericht über die wirtschaftliche Lage der Stadtentwässerung für das 1. Halbjahr 2025 als Anlage zu dieser Beschlussvorlage vorgelegt.
Die Ansätze und Ergebnisse sind im anliegenden Zwischenbericht, der die Ergebnisrechnung sowie die Erläuterungen zur Ergebnisrechnung und zum Betreiberentgelt beinhaltet, aufgeführt. Dieses Zwischenergebnis beruht noch auf der Grundlage vorläufiger Zahlen. Von daher ist mit Abweichungen und Änderungen im Jahresergebnis zu rechnen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Zwischenbericht Eigenbetrieb Stadtentwässerung Sehnde, 1. Halbjahr 2025
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