Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.
b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.
c) Der Rat nimmt das Ergebnis der Betriebsabrechnung für das Jahr 2024 in der mit
Sachverhalt:Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die Straßenreinigungsgebührensatzung der Stadt Sehnde vom 28.9.2018, zuletzt geändert am 21.11.2024.
Gemäß § 5 Nieders. Kommunalabgabengesetz (NKAG) sind die Gebühren so zu bemessen, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten der Einrichtung gedeckt sind. Grundlage der Gebührenbedarfsberechnung ist das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2024, der Haushaltsplan 2026 sowie die Daten der zuständigen Fachdienste. Weiterhin ist der Ausgleich der Über- und Unterdeckungen der Vorjahre innerhalb der auf die Feststellung folgenden drei Jahre zu berücksichtigen.
Mit dem anliegenden Betriebsabrechnungsbogen der Straßenreinigung des Jahres 2024 wird das betriebswirtschaftliche Ergebnis vorgelegt. Der Gebührensatz für die Straßenreinigung betrug 2,16 €. Das Ergebnis schließt mit einem Überschuss in Höhe von 137.408,49 € ab, was einem Kostendeckungsgrad von rund 138 % entspricht. Der Betrag ist in den Sonderposten für Gebührenausgleich eingebucht und wird in den nächsten Jahren in die Gebühren einkalkuliert.
Die Gebührenhöhe für die Straßenreinigung beträgt zurzeit 1,56 € je laufenden Meter Straßenfrontlänge. Nachfolgend wird die Gebührenentwicklung der letzten Jahre dargestellt.
Im Hinblick auf die Überdeckungen aus 2022 und 2023 sowie den Vorgaben des NKAG, Überschüsse und Fehlbeträge kurzfristig auszugleichen, wurde die Gebühr in 2025 auf 1,56 € je laufenden Meter Straßenfrontlänge gesenkt.
Die Gebührenbedarfsberechnung für 2025 sieht eine Unterdeckung von 22.300 € vor. Diese wird aus der entstandenen Überdeckung des Jahres 2022 gedeckt.
Der Rat hat am 28.9.2023 beschlossen, dass die Straßenreinigung ab 2026 wieder in Eigenregie durchgeführt wird (s. Vorlage 2023/0326). Von daher endet die Kooperation mit der Abfallwirtschaft Region Hannover zum 31.12.2025. Durch die Anschaffung eines Kompaktkehrfahrzeuges („Kleinfahrzeug“) erhöhen sich in 2026 insbesondere die Abschreibungen. Weiterhin in den Abschreibungen ist die Ersatzbeschaffung der Kehrmaschine („Großfahrzeug“) aus dem Jahr 2014 berücksichtigt. Die Erhöhung der Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen des Baubetriebshofes ist auf die zusätzlichen Personalstunden für die Reinigungsleistungen, die bisher durch die aha erbracht wurden, sowie der Anpassung des Stundensatzes, zurückzuführen.
Die Gebührenkalkulation 2026 basiert darauf, dass sich Art und Umfang der Straßenreinigung nicht ändern. Die Kosten im Bereich des Winterdienstes sind auf der Grundlage eines durchschnittlichen Winters kalkuliert. Infolgedessen würde im Jahr 2026 bei einem unveränderten Gebührensatz von 1,56 € ein Fehlbetrag von 62.100 € entstehen. Diese Unterdeckung wird aus den entstandenen Überdeckungen der Jahre 2022 und 2023 gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
Anlage 1 – Gebührenbedarfsberechnung für die Straßenreinigung Anlage 2 – Übersicht der Fehlbeträge und Überschüsse in der Straßenreinigung Anlage 3 – Betriebsabrechnung 2024
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