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Vorlage - 2026/0777  

 
 
Betreff: Unterrichtung über die Aufnahme von Krediten der Stadt Sehnde im Haushaltsjahr 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
29.01.2026 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
12.02.2026    Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

a)      Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.

b)      Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, dem Beschluss zu c) zu fassen

c)       Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass im Haushaltsjahr 2025 Investitionskrediter die Stadt Sehnde in Höhe von 10.500.000,00 zu den im Sachverhalt beschriebenen Konditionen aufgenommen wurden.

 


Sachverhalt:

Gemäß § 9 der Richtlinien der Stadt Sehnde für die Aufnahme von Krediten nach § 120 Abs. 1, Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist der Rat jährlich über die Aufnahme und Umschuldung von Krediten zu unterrichten.

 

Im Haushaltsjahr 2025 wurden die nachfolgend aufgeführten Investitionsdarlehen zu folgenden Konditionen aufgenommen:

 

Darlehen:     Stadt Sehnde

Darlehensgeber:    Commerzbank AG

Datum der Kreditaufnahme:   30.06.2025 (Auszahlung)

he der Kreditaufnahme:   5.500.000,00 €

Zinssatz:     3,38 %

Laufzeit:     Laufzeit bis 30.12.2047

 

Darlehen:     Stadt Sehnde

Darlehensgeber:    Commerzbank AG

Datum der Kreditaufnahme:   30.10.2025

he der Kreditaufnahme:   4.000.000,00 € (Auszahlung)

Zinssatz:     3,36 %

Laufzeit:     Laufzeit bis 30.10.2047

 

 

 

 

 

Darlehen:     Stadt Sehnde

Darlehensgeber:    NBank

Datum der Kreditaufnahme:   16.12.2025 (Auszahlung)

he der Kreditaufnahme:   1.000.000,00 €

Zinssatz:     3,76 %

Laufzeit:     Laufzeit bis 30.12.2047

 

 

Umschuldungen von Krediten wurden in 2025 nicht vorgenommen.

 

Von der genehmigten Kreditermächtigung 2025 in Höhe von 16,4 Mio. € wurden somit
10,5 Mio. € in Anspruch genommen. Die verbleibende Ermächtigung von 5,9 Mio. € wurde entsprechend des § 120 Abs. 3 NKomVG in das Haushaltsjahr 2026 übertragen.

Zur Finanzierung der übertragenen Haushaltsreste für Investitionsmaßnahmen vom 2025 nach 2026 und der damit verbundenen Sicherung der Kassenliquidität wurde bereits ein weiteres Darlehen zur Sicherung der Kassenliquidität zu folgenden Konditionen aufgenommen.

 

Darlehen:     Stadt Sehnde

Darlehensgeber:    Commerzbank AG

Datum der Kreditaufnahme:   12.01.2026 (Auszahlung am 15.01.2026)

he der Kreditaufnahme:   5.000.000,00 €

Zinssatz:     3,64 %

Laufzeit:     Laufzeit bis 31.12.2047

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 


Anlage/n:

./.