Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen. b) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt den Beschluss zu d) zu fassen. c) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor den Beschluss zu d) zu fassen. d) Der Rat beschließt, eine Teilfläche des Flurstückes 261/17 der Flur 5 in der Gemarkung Sehnde zur Größe von ca. 75 m² an die Anliegerin zu veräußern.
Sachverhalt:Die Anliegerin hat vor wenigen Jahren ein Haus in der Moltkestr. erworben, in dem ihr Vater mit seiner Familie lebt. Im Zuge des Ankaufes ist aufgefallen, dass das genutzte Grundstück einen Teil städtische Fläche beinhaltet und die Zaunsetzung auf städtischem Grund liegt. Weiterhin ist auf der Grundstücksgrenze ein altes Häuschen (von ca. 10 m²), das noch aus alten Zeiten der K+S besteht. Es ist davon auszugehen, dass ein Abriss recht kostenintensiv für die Stadt Sehnde wäre (auf städtischem Grund ist der größte Teil der Fläche). Auch ist der betroffene Grundstücksteil entwidmet worden und wird auch nicht für die Straße, Straßenbegleitgrün oder Bürgersteig genutzt. Der Bewohner hat ohne Zustimmung der Stadt den Zaun verändert in Ausstattung, Größe und Lage, nachdem er das Haus bezogen hat.
Der heutigen Drucksache gehen viele Telefonate und Schriftwechsel mit den Beteiligten voraus. Es ist nun endlich die Einigung getroffen worden, dass die Erwerberin mit dem Kaufpreis zum Bodenrichtwert einverstanden ist. Die zu veräußernde Teilfläche ist ca. 75 m² groß.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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