Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2026/0838  

 
 
Betreff: Wahl für das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Sehnde IV (Ortsteile Gretenberg, Klein Lobke, Sehnde)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Ortsrat Sehnde Vorberatung
09.06.2026 
Sitzung des Ortsrates Sehnde      
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
10.06.2026    Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a)      Der Ortsrat Sehnde empfiehlt, den Beschluss zu d) zu fassen.

b)      Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt, den Beschluss zu d) zu fassen.

c)       Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu d) zu fassen.

d)      Der Rat der Stadt Sehnde fasst folgenden Beschluss:

 

Herr Dr. Hartmut Pick wird für die Dauer von fünf Jahren zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV der Stadt Sehnde gewählt.

 


Sachverhalt:

Die Amtszeit der Schiedsperson Dr. Hartmut Pick, wohnhaft in Sehnde, läuft am 06.07.2026 ab.

Nach § 4 des Niedersächsischen Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter hat die Vertretung, hier der Rat der Stadt Sehnde, eine Schiedsperson auf die Dauer von fünf Jahren zu wählen.

Herr Dr. Pick ist bereit, bei einer Wiederwahl weiterhin das Amt der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV auszuüben.

Seitens der Schiedsamtsvereinigungen gibt es weiterhin keine Bedenken.

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Dr. Pick ab dem 07.07.2026r die Dauer von fünf Jahren erneut zur Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk IV (Ortsteile Gretenberg, Klein Lobke, Sehnde) zu wählen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

400

120

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n: