Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2026/0841  

 
 
Betreff: Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten", Projektaufruf 2026 - Schwimmbäder -
hier: Projektskizze für die Sanierung des Waldbades Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Finanzen   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
17.06.2026 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.06.2026 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen.

b) Der Verwaltungsausschuss schlägt vor, den Beschluss zu c) zu fassen.

c) Der Rat der Stadt Sehnde beauftragt die Verwaltung im Rahmen des Bundesprogramms kommunaler Sportstätten für Schwimmbäder im Interessenbekundungsverfahren eine Projektskizze für die Sanierung des Waldbads Sehnde einzureichen.


Sachverhalt:

Schwimmbäder sind für das Erlernen und den Erhalt der Schwimmfähigkeit, für die Gesunderhaltung der Bevölkerung sowie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration von besonderer Bedeutung.

 

Der Deutsche Bundestag hat daher mit dem Bundeshaushalt 2026 ein Förderprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder aufgelegt. Hierfür stehen bundesweit 250 Mio. € zur Verfügung, um den Sanierungsstau in der kommunalen Bäderinfrastruktur abzubauen und gleichzeitig einen Beitrag zu Klimaschutz, Energieeffizienz und sozialer Daseinsvorsorge zu leisten. Ziel des Programms ist es, Städte und Gemeinden bei der nachhaltigen Modernisierung ihrer Schwimmbäder zu unterstützen.

 

Die Antragstellung im Rahmen des Bundesprogramms ist ausschließlich Städten und Gemeinden (Kommunen) vorbehalten. Die Kommune tritt dabei als Zuwendungsempfängerin und verantwortliche Antragstellerin auf. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass sich die zu fördernde Einrichtung nicht im unmittelbaren Eigentum der Kommune befindet, sondern durch eine kommunale Gesellschaft betrieben oder gehalten wird. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, dass die Stadt die Antragstellung für die Sanierung und Modernisierung des Waldbads übernimmt. Die operative Umsetzung und der Betrieb des Bades erfolgen weiterhin durch die bestehende Organisationsstruktur. Eine Weiterleitung der Fördermittel an die betreibende Gesellschaft ist im Rahmen der geltenden haushalts- und förderrechtlichen Bestimmungen zulässig.

 

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Dabei beträgt der Bundesanteil in der Regel bis zu 45% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage sind Fördersätze von bis zu 75% möglich. Die Förderhöhe liegt zwischen 250.000 € und maximal 8 Mio. € je Projekt.

Den Begriff der Haushaltsnotlage gibt es im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nicht. In Niedersachsen entspricht dies dem Begriff der Haushaltssicherung. Die Kommunalaufsichtsbehörde der Region Hannover hat der Stadt Sehnde bestätigt, dass diese nach § 110 Abs. 8 NKomVG verpflichtet ist, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Dieses Haushaltssicherungskonzept wurde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zur Haushaltssatzung 2026/2027 vorgelegt.

Die Voraussetzungen für die Einstufung einer Haushaltsnotlage bei der Stadt Sehnde sind somit gegeben.

 

Die Projekte werden in einem zweistufigen Verfahren ausgewählt. Zunächst ist in der ersten Phase (Interessenbekundungsverfahren) bis zum 19. Juni 2026 eine mittels easy-Online erstellte Projektskizze inkl. Ratsbeschluss, in dem die Teilnahme am Projektaufruf gebilligt wird, einzureichen. Ein noch nicht zum Stichtag vorliegender Ratsbeschluss ist bis zum 03. Juli 2026 digital nachzureichen. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt anschließend durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.

 

Die zweite Phase umfasst dann die eigentliche Beantragung der Bundesförderung in Form einer Projektzuwendung (Zuwendungsbescheid) durch die ausgewählte Kommune. Der Zuwendungsantrag umfasst insbesondere das Antragsformular, den Ausgaben- und Finanzierungsplan, den Ablauf- und Zeitplan.

 

Grundlage der mittels easy-Online einzureichenden Projektskizze ist eine von der Stadtwerke Sehnde GmbH veranlasste Studie zur Modernisierung des Mehrzweckbeckens des Waldbads Sehnde, die Teile der Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 der HOAI berücksichtigt. Diese umfasst unter anderem einen Modernisierungsentwurf für das Mehrzweckbecken samt technischen Anlagen und eine darauf aufbauende Kostenschätzung nach DIN 276. Die Studie geht von einem Investitionsvolumen von 7,888 Mio. € aus. Mit Vorliegen der Haushaltsnotlage beträgt die maximale Fördersumme 5,916 Mio. €.

 

Unter Berücksichtigung weiterer möglicher Finanzierungsbeiträge ist der verbleibende Eigenanteil von mindestens 10 % der Investitionssumme ab dem Haushaltsjahr 2028 in entsprechender Höhe zur Verfügung zu stellen. Finanzierungsbeiträge können nur durch unbeteiligte Dritte, z.B. Stiftungen und Spender den Eigenanteil der Stadt vermindern. Hierzu gehören beispielsweise nicht die stadteigenen Gesellschaften sowie Mittel aus Förderprogrammen des Landes oder der EU.

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Sehnde GmbH, die das Waldbad Sehnde betreiben, hat in seiner Sitzung am 27.05.2026 beschlossen, mittelbar am Förderaufruf „Sanierung kommunaler Sportstätten“ teilzunehmen.

 

Auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts wird empfohlen, im Interessenbekundungs-verfahren zu diesem Förderaufruf eine Projektskizze für die Sanierung des Waldbads Sehnde einzureichen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

ab 2028 - vorbehaltlich der Auswahl durch den Fördermittelgeber

 


Anlage/n:

./.