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Vorlage - 2026/0845  

 
 
Betreff: Umsetzung der Maßnahmen zur Klimaanpassung und Natürlichem Klimaschutz für die Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Stadtentwicklung und Straßen, Grünflächen und Klimaschutz   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt Vorberatung
16.06.2026 
Sitzung des Fachausschusses Stadtentwicklung und Umwelt      
Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste Vorberatung
17.06.2026 
Sitzung des Fachausschusses Finanzen, Steuerung, Innere Dienste      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
23.06.2026 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BV2026-0845 Anlage_Klimaanpassungsmaßnahmen_

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen.

b) Der Fachausschuss Finanzen, Steuerung, Innere Dienste empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen.

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen.

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst die folgenden Beschlüsse:

1) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt die Umsetzung der Maßnahmen zur nachhaltigen Klimaanpassung und für natürlichen Klimaschutz aus dem Klimaanpassungskonzept.

2) Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahmen vorzubereiten und auszuführen.

3) Zudem wird die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf die Folgeförderung des Klimaanpassungsmanagements (DAS-A.2 Richtlinie) beim Fördermittelgeber zu beantragen.

 

 


Sachverhalt:

Die Auswirkungen des Klimawandels sind auch in der Stadt Sehnde zunehmend spürbar. Extremwetterereignisse wie Hitzewellen und Trockenheit, Starkregenereignisse und Nässe sowie damit einhergehende Belastungen der natürlichen Lebensräume treten häufiger und intensiver auf. Diese Entwicklung stellt die Kommune vor wachsende Herausforderungen r die Gesundheit der Bevölkerung, die öffentliche Infrastruktur sowie Natur und Umwelt.

 

1) Vor diesem Hintergrund erarbeitet die Verwaltung ein Klimaanpassungskonzept (BV 2023/0376-1, Fertigstellung Q1/2027). Durch die Analyse des gesamten Stadtgebiets haben sich die folgenden Handlungsfelder als besonders betroffen und eine Anpassung als besonders wirksam gezeigt: Stadtentwicklung, Wasserhaushalt, Gesundheit, biologische Vielfalt, übergeordnete Steuerung. Ein zentrales Leitprinzip des Konzepts ist der natürliche Klimaschutz: Naturbasierte Maßnahmen werden dabei bewusst priorisiert, da sie ökologischen Mehrwert, Resilienz und Klimaschutz wirkungsvoll miteinander verbinden. Die Bemühungen der Stadt Sehnde knüpfen dabei an die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie an und leisten einen konkreten kommunalen Beitrag zu deren Zielen insbesondere im Hinblick auf Klimaresilienz, den Schutz natürlicher Ökosysteme und eine zukunftsfähige Stadtentwicklung. Die Maßnahmen sind in Schlüsselmaßnahmen, Sofortmaßnahmen und Kampagnen gegliedert.

 

Schlüsselmaßnahmen bilden das strategische Rückgrat des Konzepts. Im Handlungsfeld Stadtentwicklung sollen eine Klimacheckliste für die Bauleitplanung (SE01), Pilotprojekte zur Bauwerksbegrünung (SE02) sowie die Stärkung von Schwammstadt-Elementen (SE03) verankert werden. Im Bereich Wasserhaushalt sind die Ausweitung von Renaturierungsprojekten (WH01), ein Pilotprojekt zum Wasserrückhalt in städtischen Gewässern III. Ordnung (WH02) sowie Maßnahmen zum Brauchwassersparen und zur Grauwassernutzung (WH03) vorgesehen. Das Handlungsfeld Gesundheit umfasst die Weiterentwicklung von Notfall- und Katastrophenplänen für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (G01), baulichen Hitzeschutz in sozialen Einrichtungen (G02) sowie die Analyse und Anpassung von Spiel-, Sport- und Freizeitflächen hinsichtlich Hitzebelastung (G03). Ergänzt werden diese durch Maßnahmen zur Biotopvernetzung in der Landschaft (BV01) sowie ein verwaltungsinternes Mainstreaming zur strukturellen Verankerung der Klimaanpassung (Ü01).

 

Sofortmaßnahmen knüpfen an bereits bestehende Konzepte und Bemühungen der Stadt Sehnde an und entwickeln diese weiter. Die Klimaanpassung wirkt hier unterstützend und synergistisch: Sie stärkt laufende Prozesse, ohne neue parallele Strukturen zu schaffen. Dazu zählen die Umsetzung des Hitzeaktionsplans (S-I01), die Erstellung eines ganzheitlichen Katastrophenschutzkonzepts (S-K), ein kommunaler Interventionsplan zum Umgang mit invasiven Arten (S-G), ein Pflegekonzept für Regenrückhaltebecken (S-WH), die Integration von Klimaanpassungsinformationen in die Baumappe (S-SE), die nachhaltige Entwicklung von Gewerbegebieten (S-I02) sowie der nachhaltige Waldumbau der Stadtwälder (S-W).

 

Kampagnen richten sich an die Öffentlichkeit und externe Akteur*innen und wirken informierend, motivierend und sensibilisierend: Stadtwildnis und extensive Pflege (Kgn-01), nachhaltige Nutzung landwirtschaftlicher Flächen (Kgn-02), Umweltbildung Klimaanpassung (Kgn-03) sowie die Prävention bezüglich vektorübertragbarer Erkrankungen (Kgn-04).

 

Die Zuständigkeit für den überwiegenden Teil der Maßnahmen liegt beim Fachdienst 4.1. Einzelne Maßnahmen werden durch die Fachdienste 1.3, 2.4 und 3.1 verantwortet.

 

2) Die Fortführung des Klimaanpassungsmanagements ist von besonderer Bedeutung für die nachhaltige Umsetzung der genannten Maßnahmen. Die derzeitige Förderung läuft aus; eine Folgeförderung ist anzustreben, um die Kontinuität der begonnenen Arbeit zu sichern und den personellen sowie fachlichen Rahmen für die Maßnahmenumsetzung zu erhalten. Voraussetzung für die Beantragung der Folgeförderung ist ein formeller Beschluss des Stadtrats über die Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts. Dieser Beschluss ist daher nicht nur inhaltlich geboten, sondern auch förderrechtlich zwingend erforderlich. Zudem erhöht er die Wahrscheinlichkeit, Förderanträge für investive Maßnahmen zu begründen und erfolgreich beantragen zu können.

 

Die Verwaltung soll mit der Umsetzung des Klimaanpassungskonzepts gemäß den aufgeführten Maßnahmen beauftragt werden und damit zugleich die Grundlage für eine Beantragung der personellen Folgeförderung erhalten.

 

Finanzierungsvermerk

Die Umsetzung der Maßnahmen des Klimaanpassungskonzepts erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel. Die derzeit laufende Fördermaßnahme zur Finanzierung des Klimaanpassungsmanagements läuft aus. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Folgeförderung zu beantragen, um die personellen Ressourcen für die weitere Umsetzung zu sichern. Fördermöglichkeiten auf Bundes-, Landes- und Regionsebene werden fortlaufend geprüft und genutzt. Soweit einzelne Maßnahmen investive Kosten auslösen, werden diese im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung gesondert ausgewiesen und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

1) Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen

Im Maßnahmenkatalog sind zu erwartende Folgekosten für die Maßnahmen als Kostenabschätzungen hinterlegt. Die finanziellen Auswirkungen können vor dem Hintergrund einer variablen Förderkulisse und variabler Kostenentwicklung nicht vor einer Detailplanung umfänglich angegeben werden.

In der Haushaltsplanung für die Jahre 2026 und 2027 sind bereits 200.000 r die Umsetzung des Klimaanpassungskonzeptes, ergänzt durch eine Verpflichtungserchtigung für 2026, enthalten (INV. 26.4154).

 

2) Fortführung des Klimaanpassungsmanagements

r die Fortführung des Klimaanpassungsmanagements in der Stadt Sehnde fallen Personalkosten einer E11 Stelle für 3 Jahre ab dem 01.04.2027 an. Geplant ist die Förderung über die DAS-A.2 Förderrichtlinie des Bundesumweltministeriums mit einer Förderquote von 90%. Die Personalkosten für 2027 sind bereits im Doppelhaushalt 2026/2027 abgebildet. Die folgende Tabelle erläutert die abschätzbaren Kosten für die Laufzeit der geförderten Umsetzungsphase von 3 Jahren.

 

 

HH2027*

HH2028

HH2029

HH2030**

Gesamt

Bruttoarbeitgeberkosten

TVöD VKA EG11 (Stufe 2)

54.000 €

78.000 €

78.000 €

18.000 €

228.000 €

Anteil

rderung (90%)

48.600 €

70.200 €

70.200 €

16.200 €

205.000 €

Eigenanteil

Stadt Sehnde (10%)

5.400 €

7.800 €

7.800 €

1.800 €

22.800 €

Laufzeit

*9 Monate

12 Monate

12 Monate

**3 Monate

36 Monate

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

X

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

200.000,00 €

Siehe Tabelle

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

200.000,00 €

Siehe Tabelle

 


Anlage/n:

Klimaanpassungsmaßnahmen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BV2026-0845 Anlage_Klimaanpassungsmaßnahmen_ (766 KB)