Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Beschlussvorschlag:a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt dem Rat den Beschluss zu c) zu fassen. b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss zu c) zu fassen. c) Der Rat der Stadt Sehnde beschließt:
Herr Sven Grabbe wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Zeit vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2032 zum Stadtbrandmeister der Stadt Sehnde ernannt.
Sachverhalt:Die Amtszeit des Stadtbrandmeisters endet am 31. Dezember 2026.
Die Versammlung der Ortsbrandmeister und stellvertretenden Ortsbrandmeister hat am 26. Juni 2026 Herrn Sven Grabbe zur Ernennung vorgeschlagen.
Gemäß § 20 Abs. 4 des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes beschließt der Rat der Stadt Sehnde nach Anhörung des Regionsbrandmeisters über die Ernennung.
Der Regionsbrandmeister hat der Ernennung zugestimmt.
Der Stadtbrandmeister ist auf die Dauer von 6 Jahren in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter zu ernennen.
Die nach der Verordnung über die kommunalen Feuerwehren geforderten Voraussetzungen für die Übertragung bestimmter Funktionen des Stadtbrandmeisters werden von Herrn Grabbe erfüllt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:
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