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Tagesordnung - Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht
Datum: Di, 09.08.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:52 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 07.06.2016  
SI/2016/375  
Ö 3  
38. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Keramische Hütte" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB  
Enthält Anlagen
2016/0479  
Ö 3.1  
38. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Keramische Hütte" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB  
Enthält Anlagen
2016/0479-1  
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 319 "Wohnpark Keramische Hütte" im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB  
Enthält Anlagen
2016/0480  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:

 

1. Aufhebungsbeschluss für einen Teilbereich

 

Die Flächen der Flurstücke 185/10 und 190/3 der Flur 4 Gemarkung Sehnde werden aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ herausgenommen. Für diese Flächen wird der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 15.08.2013 aufgehoben.

 

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 319Wohnpark Keramische Hüttemit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

 

 

   
    08.08.2016 - Ortsrat Sehnde
    Ö 5 - (offen)
   

Beschluss:
Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1. Aufhebungsbeschluss für einen Teilbereich

 

Die Flächen der Flurstücke 185/10 und 190/3 der Flur 4 Gemarkung Sehnde werden aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ herausgenommen. Für diese Flächen wird der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 15.08.2013 aufgehoben.

 

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 319Wohnpark Keramische Hütte mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

   
    09.08.2016 - Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht
    Ö 4 - (offen)
   

Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

1. Aufhebungsbeschluss für einen Teilbereich

 

Die Flächen der Flurstücke 185/10 und 190/3 der Flur 4 Gemarkung Sehnde werden aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 319 „Wohnpark Keramische Hütte“ herausgenommen. Für diese Flächen wird der Aufstellungsbeschluss des Rates vom 15.08.2013 aufgehoben.

 

 

2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 319Wohnpark Keramische Hütte mit Örtlichen Bauvorschriften im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 5  
Mitteilungen der Verwaltung      
Ö 6  
Anfragen an die Verwaltung