Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Rethmar  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Rethmar
Gremium: Ortsrat Rethmar
Datum: Mi, 17.02.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Gutshof"
Ort: Gutsstr. 15, 31319 Sehnde-Rethmar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung am 03.11.2015  
SI/2015/339  
Ö 3  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung      
Ö 4  
Bebauungsplan Nr. 212 "Bergfeld" mit Örtlicher Bauvorschrift, 1. Änderung, und 12. Berichtigung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde hier: - Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB undBeteiligung nach § 4 (2) BauGB  
Enthält Anlagen
2016/0366  
Ö 5  
Einziehung einer Teilfläche der Straße "Poststraße" in Sehnde, Ortsteil Rethmar gemäß § 8 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) -Absicht der Einziehung-  
Enthält Anlagen
2016/0372  
Ö 6  
Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) Hier: Teilstück der Straße "Wehmkamp" im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde zwischen den Straßen "Salzburg und "Triftstraße"  
Enthält Anlagen
2016/0381  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar  empfiehlt der Beschluß zu d)

b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt den Beschluss zu d)

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)

d) Der Rat  beschließt: Das Teilstück der Straße „Wehmkamp“ in der Gemarkung Rethmar,  

            Flur 6 mit dem Flurstück 220/3 (teilweise) wird

 

           -gemäß § 6 NStrG unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr  gewidmet.

 

 

   
    17.02.2016 - Ortsrat Rethmar
    Ö 6 - (offen)
   

Beschluss:
Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Beschlussvorschlag:

Der Rat beschließt: Das Teilstück der Straße „Wehmkamp“ in der Gemarkung Rethmar, Flur 6 mit dem Flurstück 220/3 (teilweise) wird -gemäß § 6 NStrG unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr  gewidmet.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    23.02.2016 - Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht
    Ö 19 - (offen)
   

Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat  beschließt: Das Teilstück der Straße „Wehmkamp“ in der Gemarkung Rethmar, Flur 6 mit dem Flurstück 220/3 (teilweise) wird -gemäß § 6 NStrG unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    03.03.2016 - Rat der Stadt Sehnde
    Ö 28 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:
 

Das Teilstück der Straße „Wehmkamp“ in der Gemarkung Rethmar, Flur 6 mit dem Flurstück 220/3 (teilweise) wird gemäß § 6 NStrG unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

Ö 7  
Vergabe von Ortsratsmitteln      
Ö 8  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung