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Betreff |
Vorlage |
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Ö 1 |
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Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit |
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Ö 2 |
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40. Änderung des Flächennutzungsplan für das Stadtgebiet der Stadt Sehnde
hier: - Prüfung der eingegangenen Anregungen
- Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB
und die Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
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2019/0457 |
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VORLAGE |
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Beschlussvorschlag: a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Ortsrat Müllingen-Wirringen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: e) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: f) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: g) Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: h) Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: i) Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: j) Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: k) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: l) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2018/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird. |
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GREMIUM: Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar DATUM: Mo, 04.02.2019 TOP: Ö 2 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: geändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: l)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.
Abstimmungsergebnis: 4 | Ja-Stimme/n | 3 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
Vorsitzender Ortsbürgermeister Kruse schließt die gemeinsame Sitzung um 19:43 Uhr. Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar tagt unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Konrad Haarstrich allein weiter. Ortsbürgermeister Haarstrich beantragt die Tagesordnung um Punkt 4 “Mitteilungen der Verwaltung“ und Punkt 5 “Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung zu erweitern. Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen
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GREMIUM: Ortsrat Ilten DATUM: Mo, 04.02.2019 TOP: Ö 2 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Ilten empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: l)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
Vorsitzender Ortsbürgermeister Kruse schließt die gemeinsame Sitzung um 19:43 Uhr.
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GREMIUM: Ortsrat Müllingen-Wirringen DATUM: Mo, 04.02.2019 TOP: Ö 2 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Müllingen-Wirringen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: l)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.
Abstimmungsergebnis: 6 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
Vorsitzender Ortsbürgermeister Kruse schließt die gemeinsame Sitzung um 19:43 Uhr.
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GREMIUM: Ortsrat Rethmar DATUM: Mo, 04.02.2019 TOP: Ö 2 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: l)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.
Abstimmungsergebnis: 5 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
Vorsitzender Ortsbürgermeister Kruse schließt die gemeinsame Sitzung um 19:43 Uhr. Der Ortsrat Rethmar tagt unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Matthias Jäntsch im Foyer des Rathauses allein weiter.
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GREMIUM: Ortsrat Sehnde DATUM: Mo, 04.02.2019 TOP: Ö 2 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: l)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.
Abstimmungsergebnis: 10 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
Vorsitzender Ortsbürgermeister Kruse schließt die gemeinsame Sitzung um 19:43 Uhr.
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GREMIUM: Ortsrat Wehmingen DATUM: Mo, 04.02.2019 TOP: Ö 2 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a) Der Ortsrat Wehmingen empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.
Abstimmungsergebnis: 5 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
Vorsitzender Ortsbürgermeister Kruse schließt die gemeinsame Sitzung um 19:43 Uhr. Der Ortsrat Wehmingen tagt unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Olaf Kruse um 19:47 Uhr weiter im Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses.
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GREMIUM: Ortsrat Bilm DATUM: Mi, 06.02.2019 TOP: Ö 2 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a) Der Ortsrat Bilm empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.
Abstimmungsergebnis: 4 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
Vorsitzender Ortsbürgermeister Schemschat schließt die gemeinsame Sitzung um 19:10 Uhr.
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GREMIUM: Ortsrat Bolzum DATUM: Mi, 06.02.2019 TOP: Ö 2 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Bolzum empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.
Abstimmungsergebnis: 5 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
Vorsitzender Ortsbürgermeister Schemschat schließt die gemeinsame Sitzung um 19:10 Uhr.
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GREMIUM: Ortsrat Höver DATUM: Mi, 06.02.2019 TOP: Ö 2 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Höver empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.
Abstimmungsergebnis: 6 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
Vorsitzender Ortsbürgermeister Schemschat schließt die gemeinsame Sitzung um 19:10 Uhr.
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GREMIUM: Ortsrat Wassel DATUM: Mi, 06.02.2019 TOP: Ö 2 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: a)Der Ortsrat Wassel empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: b)Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss: 1.Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2019/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.
Abstimmungsergebnis: 4 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
Vorsitzender Ortsbürgermeister Schemschat schließt die gemeinsame Sitzung um 19:10 Uhr.
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GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt DATUM: Di, 19.02.2019 TOP: Ö 3 |
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STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen |
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Beschluss: Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen: 1. Beschluss zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2018/0457 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0457 ist Bestandteil dieses Beschlusses. 2. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss: Dem Entwurf der 40. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sehnde und dem Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen. Es wird hiermit gemäß § 233 BauGB Abs. 1 bestimmt, dass dieses Bauleitplanverfahren nach den, durch das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt“ vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057, mit Wirkung vom 13.05.2017), geänderten Rechtsvorschriften weitergeführt wird.
Abstimmungsergebnis: 9 | Ja-Stimme/n | 0 | Nein-Stimme/n | 0 | Enthaltung/en |
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