a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen
b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen
c) Der Rat beschließt, das Wahlgebiet der Stadt Sehnde in folgende zwei Wahlbereiche
einzuteilen:
Wahlbereich I umfasst die Ortsteile:
Dolgen, Evern, Gretenberg, Haimar, Klein Lobke, Rethmar, Sehnde.
Wahlbereich II umfasst die Ortsteile:
Bilm, Bolzum, Höver, Ilten, Müllingen, Wassel, Wehmingen, Wirringen.