Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Vorlage - 2021/0917  

 
 
Betreff: Abgrenzung der Wahlbereiche für die Wahl zum Rat der Stadt Sehnde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Ordnung und Recht   
Beratungsfolge:
Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt Vorberatung
22.03.2021 
Sitzung des Fachausschusses Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Sehnde Entscheidung
15.04.2021 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde (offen)     

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Der Fachausschuss Brandschutz, Ordnung, Ehrenamt empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen

b) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt, den Beschluss zu c) zu fassen

c) Der Rat beschließt, das Wahlgebiet der Stadt Sehnde in folgende zwei Wahlbereiche
    einzuteilen:

 

Wahlbereich I umfasst die Ortsteile:

Dolgen, Evern, Gretenberg, Haimar, Klein Lobke, Rethmar, Sehnde.

 

Wahlbereich II umfasst die Ortsteile:

Bilm, Bolzum, Höver, Ilten, Müllingen, Wassel, Wehmingen, Wirringen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Gemäß § 7 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) ist die Wahl in Wahlbereichen durchzuführen. Nach Absatz 4 können Wahlgebiete, in denen die Zahl der zu wählenden Vertreterinnen und Vertreter mindestens 34 und höchstens 39 beträgt, in zwei Wahlbereiche eingeteilt werden. Die Zahl und die Abgrenzung bestimmt der Rat, sobald der Tag der Hauptwahl und die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder feststehen.

 

Die Zahl der zu wählenden Ratsmitglieder ergibt sich aus § 46 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG); die beträgt 34 Ratsmitglieder.

 

Bei einer Abgrenzung der Wahlbereiche sind die örtlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlbereiche soll nicht mehr als 25 % nach oben oder unten betragen.

 

Nach § 52 NKWG ist die gemäß § 177 Abs. 2 NKomVG festgelegte Einwohnerzahl, die die Landesstatistikbehörde auf Grund einer allgemeinen Zählung der Bevölkerung oder deren Fortschreibung für einen mindestens 12 Monate und höchstens achtzehn Monate vor dem Wahltag liegenden Stichtag ermittelt hat, maßgebend. Stichtag ist der 30.06.2020.

 

Die Landesstatistikbehörde hat zum Stichtag 30.06.2020 eine Einwohnerzahl von 23.415 veröffentlicht.

 

Unter Beibehaltung von zwei Wahlbereichen beträgt die durchschnittliche Bevölkerungszahl 11.708 Personen.

Da von der Landesstatistikbehörde keine amtlichen Einwohnerzahlen für die Ortsteile festgestellt werden, muss für die Berechnung zur Bildung der Wahlbereiche auf die EDV-Zahlen des Bürgerbüros zurückgegriffen werden, die geringfügig von der Gesamtzahl der Landesstatistikbehörde abweichen.

 

Am 30.06.2020 waren in der Stadt Sehnde 23.665 Personen gemeldet.

 

Daraus ergibt sich folgende Berechnung:

 

a)

Durchschnittliche Zahl der mit Hauptwohnung gemeldeten Personen bei Bildung von 2 Wahlbereichen

11.833

 

 

 

b)

Abweichung von 25 %

2.959

 

 

 

c)

maximale Einwohnerzahl pro Wahlbereich

14.792

 

 

 

d)

minimale Einwohnerzahl pro Wahlbereich

8.874

 

 

 

Die Verwaltung schlägt vor, für die Kommunalwahlen das Wahlgebiet der Stadt Sehnde in die gleichen Wahlbereiche wie auch 2016 einzuteilen und zwar in

 

Wahlbereich I

Mit den Ortsteilen

Dolgen, Evern, Gretenberg, Haimar, Klein Lobke, Rethmar, Sehnde

und einer Einwohnerzahl am 30.06.2020 von 12.561 Personen

und

 

Wahlbereich II

Mit den Ortsteilen

Bilm, Bolzum, Höver, Ilten, Müllingen, Wassel, Wehmingen, Wirringen

und einer Einwohnerzahl am 30.06.2020 von 11.104 Personen.

 

Die Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl würde 6,16 % betragen und somit im Rahmen der zulässigen Abweichung von 25 % liegen.

 

Aus dem Beschlussvorschlag ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen (Erträge, Aufwendungen, Investitionskosten) unmittelbar auf den Haushalt der Region Hannover:

Finanzielle Auswirkungen:

Aus der Drucksache ergeben sich finanzwirtschaftliche Auswirkungen:

Ja:

 

 

Nein:

 

 

Ergebnishaushalt

Verfügbar

Benötigt

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

 

Finanzhaushalt

Verfügbar

Benötigt

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

 

 


Anlage/n:

 

Stammbaum:
2021/0917   Abgrenzung der Wahlbereiche für die Wahl zum Rat der Stadt Sehnde   FD Ordnung und Recht   Beschlussvorlage
2021/0917-1   Abgrenzung der Wahlbereiche für die Wahl zum Rat der Stadt Sehnde   FD Ordnung und Recht   Beschlussvorlage