Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
1. Die Schlussberichte der Rechnungsprüfungsämter der Stadt Sehnde und der Region Hannover über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2020 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu diesen Berichten werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
2. Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
3. Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
4. Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 5.910.188,16 € wird in Höhe von 1.452.449,26 € gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt. Somit ist die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses aufgebraucht. Der restliche Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 4.457.738,90 € wird aus den Rücklagen des außerordentlichen Ergebnisses gedeckt.
5. Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.029.885,18 € wird gemäß § 24 Abs. 3 KomHKVO den Überschüssen der aus außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 NKomVG zugeführt.