a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimer empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ im Ortsteil Evern der Stadt Sehnde mit erweitertem Geltungsbereich beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 114 „Eichenkamp“ wird die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 112 „Evern-Süd“ beschlossen.