Beschluss:
Dem Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702A „Osterfeld Ost“ im Ortsteil Ilten der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB wird beschlossen.
Der Flächennutzungsplan wird über die 10. Berichtigung angepasst. Die Berichtigung (Bestandteil der Begründung zum Bebauungsplan) wird zusammen mit der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 702A „Osterfeld Ost“ ausgelegt.
Mit der Ausgleichsmaßnahme und der Bepflanzung ist in der nächsten Pflanzperiode im Herbst zu beginnen.