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Tagesordnung - Sitzung des Ortsrates Rethmar  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ortsrates Rethmar
Gremium: Ortsrat Rethmar
Datum: Mo, 04.06.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:12 Anlass: Sitzung
Raum: Feuerwehrhaus Rethmar
Ort: Osterkamp 26, 31319 Sehnde-Rethmar

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit    
Ö 2  
Sachstandsbericht Verbindungsweg Rethmar - Klein Lobke    
Ö 3  
Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung    
Ö 4  
42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich "Rethmar West" hier: - Prüfung und Auswertung der eingegangenen Anregungen - Feststellungsbeschluss
Enthält Anlagen
2018/0300  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit  § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rethmar West“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

 

   
    GREMIUM: Ortsrat Rethmar    DATUM: Mo, 04.06.2018    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
Der Ortsrat Rethmar empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

2.Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit  § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rethmar West“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt    DATUM: Di, 05.06.2018    TOP: Ö 4
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: (offen)   
   

Beschluss:
Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

 

2. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit  § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rethmar West“ im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begndung inkl. Umweltbericht dazu.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

9

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en

 

   
    GREMIUM: Rat der Stadt Sehnde    DATUM: Do, 28.06.2018    TOP: Ö 12
    STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich    BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen   
   

Beschluss:
 

1. Beschlüsse zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Den Stellungnahmen der Stadtverwaltung zu den Eingaben aus der Beteiligung nach § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB, wie in der Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 aufgeführt, wird zugestimmt. Die aufgeführten Beschlussvorschläge in der Anlage 2 werden beschlossen. Die Anlage 2 zur Beschlussvorlage 2017/0300 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

2. Feststellungsbeschluss:

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit  § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 42. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Rethmar West im Ortsteil Rethmar der Stadt Sehnde in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.

 

Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

1

Enthaltung/en

 

Ö 5  
Anfragen des Ortsrates an die Verwaltung    
             

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Verbindungsweg Rethmar Präsentation (10632 KB)