a) Der Ortsrat Dolgen-Evern-Haimar empfiehlt der Beschluß zu d)
b) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt den Beschluss zu d)
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt den Beschluss zu d)
d) Der Rat beschließt: Die Teilfläche des Flurstückes 40/8 der Flur 3-Kapellenberg- zur Größe von ca. 250m² und eine Teilfläche des Flurstückes 91/3 der Flur 3- Fliederstraße- zur Größe von ca. 20m² wird gemäß § 8 NStrG als öffentliche Fläche der Gemeindestraße eingezogen.
Die Teilflächen sind für den Verkehr entbehrlich geworden.