a) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Verwaltungsausschuss fasst den folgenden Beschluss:
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Dem Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stadt Sehnde wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG für die Dauer eines Monats beschlossen.