a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
b) Der Fachausschuss Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen:
d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss:
Aufgrund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“ im Ortsteil Sehnde der Stadt Sehnde beschlossen.
Der Geltungsbereich wird im Norden durch die Peiner Straße (Flurstück 142/26, Flur 3, Gemarkung Sehnde), im Osten durch die Lehrter Straße (B443), im Süden durch die Iltener Straße (B65) und im Westen durch die Bahnstrecke „Lehrte – Hildesheim“ begrenzt. Das Flurstück 142/26 liegt innerhalb des Geltungsbereichs.
Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 331 „Vor dem Bahnhof“, ist aus den anliegenden Kartenauszügen zu entnehmen.