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Auszug - Sachstandsbericht Baulückenkataster  

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 3
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 08.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:20 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft berichtet über den Sachstand zum Baulückenkataster. Es gibt zwei Gruppen von Baulücken, einmal Baulückenpotentiale (Flächen über 2.000m²) und Baulücken (kleiner als 2.000m²). Außerdem sind die Flächen darin unterschieden, ob sie im Geltungsbereich eines B-Planes (nach §30 BauGB), im Innenbereich (nach §34 BauGB) oder im Außenbereich (nach §35) liegen.

Flächen nach §35 BauGB haben immer ein Planerfordernis, da diese nicht direkt bebaubar sind. Flächen im Geltungsbereich eines B-Plans sind direkt bebaubar. Bei den Flächen nach §34 BauGB sind unterschiedliche Situationen vorhanden, ist die Erschließung der Fläche nicht gesichert oder liegt die Fläche in der zweiten Reihe, so besteht hier Planungserfordernis. An anderen Stellen kann eine Bebauung stattfinden. Baulückenpotentiale haben in jedem Fall ein Planerfordernis, da Flächen über 2.000m² in der Regel nicht als eine Baufläche erschlossen werden und somit eine Planung nötig ist.

Herr Kraft erläutert die Baulückenpotentiale und Baulücken in allen Ortsteilen und betont, dass dies ein Zwischenstand sei. Die Präsentation des Zwischenstandes wird ans Protokoll angefügt.

Herr Ostermeyer fragt, ob es sein kann, dass Flächen mit Gärten oder Streubobstwiesen bebaut werden können. Herr Kraft erläutert, dass das Baulückenkataster eine Übersicht über mögliche bebaubare Flächen darstellt und keiner gezwungen werden kann diese auch zu bebauen. Wenn es aber Bauanträge gäbe, so würden die positiv beschieden.

Herr Bäkermann fragt nach der Methode der Auswahl der Fläche, ob diese an den Flurstücken orientiert sind. Herr Kraft bestätigt, dass sich zunächst an den Flurstücksgrenzen orientiert wurde. Manchmal stellen diese Flächen aber auch mehr als eine Baulücke dar, wurden aber zunächst als eine Baulücke gekennzeichnet.

Frau Höft fragt an, ob die Flächengrößen geliefert werden können. Herr Kraft gibt an, dass das kein Problem sei und diese in der Präsentation vorhanden sind und dort noch summiert werden.

Frau Dohrs fragt an, ob Flächen bebaubar sind, die nicht im Baulückenkataster sind. Es gäbe eine Person in Wassel, die gerne Flächen als Bauflächen verkaufen würde, dies sei aber bisher nicht möglich gewesen. Herr Kraft erläutert, dass dies nur möglich ist, wenn diese im Flächennutzungsplan als Bauflächen gekennzeichnet sind. Im speziellen Fall sei es so, dass diese Flächen im Flächennutzungsplan als Grünfläche gekennzeichnet sind. Um dort Bauen zu ermöglichen, müsste der Flächennutzungsplan geändert werden.

Herr Pöser sieht den Sachstand als ersten arbeitsintensiven Aufschlag und meint, dass aber noch keine Empfehlung möglich sei.

Herr Kraft erläutert, dass noch einige Dinge zu bearbeiten sind. Außerdem müsse die Politik entscheiden, ob Sie das Thema Nachverdichtung (Bauen in der zweitenReihe) intensiv betrachten möchte. Diese Flächen wurden zunächst ausgeblendet. Dies sei beispielsweise in Evern der Fall, aber auch in anderen Ortsteilen.

Herr Bäkermann fragt an, ob die Zwischenergebnisse auch in den Ortsräten besprochen werden. Herr Kraft führt aus, dass dies im Rahmen der Beratung zur Überarbeitung des FNP´s erfolgen wird.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimme/n

 

Nein-Stimme/n

 

Enthaltung/en

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Sachstandsbericht-Baulücken_FBA4_08-07-2014Lehmann (6575 KB)