Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Überarbeitung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde  

 
 
Sitzung des Ortsrates Wehmingen
TOP: Ö 4
Gremium: Ortsrat Wehmingen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 15.07.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Schulhaus Wehmingen
Ort: Von-Wemighe-Str. 8, 31319 Sehnde-Wehmingen
BV/2014/0022 Überarbeitung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Sprengel trägt den Sachverhalt zur Überarbeitung des Flächennutzungsplanes vor. Die in der Drucksache genannten Zahlen werden zum allgemeinen Verständnis erläutert. Die Basisfläche für das RROP 2005 betrug 232.442 m² Siedlungsfläche. Diese Fläche ist mit einer roten Umrisslinie in der Karte dargestellt. Die genannte Karte wird als Anlage zur Niederschrift beigefügt. Dem Ort Wehmingen wurden 5% Fläche (= 12.275 ) für Eigenentwicklung eingeräumt. Durch Realisierung verschiedener B-Pläne und anderer Bauvorhaben wurden in Wehmingen jedoch rd. 26.207 m² neue Siedlungsflächen geschaffen. In der Periode des derzeit gültigen RROP 2005 können aufgrund des Überhangs keine neuen Siedlungsflächen ausgewiesen werden.

r das anstehende RROP 2015 werden wiederum die aktuellen Siedlungsflächen für die Berechnung herangezogen. Nach derzeitigen, nicht offiziell bestätigten Informationen könnte sich im neuen RROP der Basiszuschlag für die Eigenentwicklung der kleineren Orte in einer Spanne zwischen 2% bis 5% bewegen. Für Wehmingen könnte das dann einen Zuwachs an Siedlungsfläche (incl. Erschließung) zwischen rd. 5100 m² bis ca. 12.700 m² bedeuten.

 

Aus diesem Sachstand entwickelt sich eine angeregte Aussprache:

Es wird auf die gute und positive Einwohnerentwicklung im Ort seit rd. 20 Jahren hingewiesen, erst in 2014 ist der EW-Stand aus dem Jahr 1974 (nach der Gebietsreform) wieder erreicht worden.

Mit einer Deckelung von rd. 2% Fläche an weiterer Siedlungsentwicklung für die nächsten 10 Jahre kann der Ort Wehmingen seinen Entwicklungsstand in keiner Weise erhalten. Junge Menschen werden Wehmingen wieder verlassen müssen, um eine eigene Existenz aufbauen zu können, wie schon von 1974 bis 1994.

Eine Eigenentwicklung von 5%, wie 1974 allen Ortschaften zugesagt, muss mindestens in den nächsten 10 Jahren möglich sein; es besteht der Wunsch nach einem noch höheren Prozentsatz, ggf. 7%, wie in 2005 als Ermessenszuschlag formuliert.

Es wird aufgezeigt, dass die Art der Berechnung zwischen dem Träger der Regionalplanung (in m² Siedlungsfläche) und den Ortschaften (in EW-Zahl) deutlich voneinander abweicht; die demografische Entwicklung wird in Einwohnern gemessen.

In Wehmingen besteht der Wunsch, dass auch die Generation der Kinder im Ort einen angemessenen Bauplatz finden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des in Aufstellung befindlichen LROP in jedem Fall abgeschichtet werden müssen.

Es wird darauf hingewiesen, dass es einige Baulücken im Ort gibt, dass es aber oftmals an einer Verkaufsbereitschaft mangelt. Daher sei es wichtig, dass neu Bauplätze in Flächen liegen, die frei verkäuflich sind (und eben nicht in rückwärtigen Gartengrundstücken).

Eine zukünftige Siedlungsentwicklung, so wie bei einer Bereisung 2009 angesprochen, soll sich auf der Ostseite des Wasseler Weges erstrecken, in Richtung Bolzum, mit einer fußufigen Anbindung bis nach Bolzum.

 

Der Beschlussvorschlag wird verändert bzw. erweitert:

r die weitere Siedlungsentwicklung in Wehmingen sollen neue Potenzialflächen geprüft werden, die ggf. nach dem Landesraumordnungsprogramm und dem Regionalen Raumordnungsprogramm 2015 als Bauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Die den Ortschaften zugestandene Eigenentwicklung an Siedlungsfläche muss mindestens 5% betragen (so wie im RROP 2005 auch). Eine neue Bebauung soll sich östlich des Wasseler Weges nach Bolzum erstrecken, mit einer fußufigen Anbindung bis nach Bolzum.

 

Im Zusammenhang mit diesem TOP werden auch die von der Verwaltung ermittelten und im Fachbereichsausschuss 4 vorgestellten Baulücken für Wehmingen von Frau Sprengel erläutert. Derzeit sind 8 Baulücken sofort bebaubar. Davon liegen 2 Flächen in rechtswirksamen B-Plänen, 6 Flächen wären gemäß § 34 BauGB bebaubar. Für 5 Teilflächen besteht vor der Bebaubarkeit ein Planungserfordernis. Die farbige Karte mit dazugehöriger, erläuternder Tabelle wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

r Fragen der Einwohner wird die Sitzung von 20:30 bis 20:35 Uhr unterbrochen.

Es werden 2 weitere Baulücken angefragt: nördlicher Teil des Grundstücks Wasseler Weg 6 und östlich gelegene Fläche neben von-Wemighe-Straße 17 D. Die Verwaltung wird diese Teilflächen auf eine Übernahme in das Baulückenkataster prüfen.


Abstimmungsergebnis:

5

Ja-Stimmen

1

Enthaltung