Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:Für die weitere Siedlungsentwicklung in Wehmingen sollen neue Potentialflächen geprüft werden, die ggf. nach dem Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 als Bauflächen im Flächennutzungsplan dargestellt werden.
Sachverhalt:Auf der Grundlage der gemeinsam mit dem Pestel – Institut erarbeiteten Leitlinie soll der Flächennutzungsplan der Stadt Sehnde überarbeitet und angepasst werden. Hierzu hat im August / September 2009 zusammen mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Feuerwehr und Umwelt und den jeweils dazu geladenen Ortsräten eine umfangreiche Bereisung aller Ortsteile stattgefunden, in der einzelne Flächen betrachtet wurden.
Der nächste Verfahrensschritt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, wurde im April 2011 nach länger andauernden und ausführlichen Diskussionen v.a. mit der Region Hannover, Team Städtebau und Regionalentwicklung, abgeschlossen. Die dabei aufzunehmenden Anregungen und Bedenken werden nun in einer Drucksache dargestellt, die mit einem Entwurfsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung abschließt.
Begründung Die zur Diskussion stehenden Flächen wurden für die Bereisung in Arbeitsunterlagen dargestellt und jeweils vor Ort diskutiert. Es wurden im Beteiligungsverfahren zunächst alle besprochenen Flächen weiter betrachtet, sowohl neue und konkretere Siedlungsüberlegungen als auch in einer späteren Zeitspanne in Aussicht genommene Vorschauflächen, bei denen der Zeithorizont über 2015 hinausgeht. In diesem Verfahrensschritt ging es auch darum, eine generelle Aussage der Träger öffentlicher Belange zu allen Flächen zu erhalten bzw. schon frühzeitig Aussagen zu nicht realisierbaren Planungsentwicklungen mitgeteilt zu bekommen.
Im Beteiligungsverfahren hat sich herausgestellt, dass in Wehmingen im wirksamen FNP noch ca. 26.206 qm Potenzialflächen dargestellt sind. Im Rahmen der Eigenentwicklung wurden durch die Bebauungspläne Nr. 502 „Camp Hohenfels (hier Teilflächen) und Nr. 506 „Buchenkampsweg“ bereits rd. 21.315 qm neue Flächen in Anspruch genommen. Auch etwa 2.000 qm der Fläche südlich des Friedhofes sind zwischenzeitlich in Anspruch genommen worden. Damit verbleibt eine Potentialfläche von rd. 2.900 qm. Mit der daraus ergebene Potentialfläche für die Eigenentwicklung von Wehmingen inkl. der bereits in Anspruch genommenen Fläche von rd. 26.207 qm wird der Basiszuschlag (5% der Siedlungsfläche) = rd. 12.275 qm) weit überschritten und darüber hinaus sogar ein etwaiger Ermessenszuschlag (7% der Siedlungsfläche = rd. 17.185 qm). Nach Abzug des Basiszuschlags von 12.275 qm von der Potentialfläche ergibt sich ein Überhang von rd. 13.930 qm der raumordnerischen Beurteilung. Dieser Überhang hat Bestandsschutz, neue Bauflächen im Flächennutzungsplan können aufgrund des Überhangs in Wehmingen nicht ausgewiesen werden.
Folgende Bauflächen im Flächennutzungsplan werden im Ortsteil Wehmingen als potentielle Entwicklungsflächen gerechnet: - Fläche A: Bebauungsplangebiet Nr. 506 „Buchenkampsweg“ rd. 13.460 qm - Fläche B: Bebauungsplangebiet Nr. „Camp Hohenfels“ (Teilbereich „Ziegeleihof“) rd. 700 qm - Fläche C: Bebauungsplangebiet Nr. „Camp Hohenfels“ (Teilbereich „Roter-Berg-Ring) rd. 7.155 qm - Fläche 1: Südlich des Friedhofes (noch rd. 2.090 qm frei) rd. 4.082 qm - Fläche 2: südlich am „Wirringer Weg“ (noch frei) rd. 810 qm Summe der Flächen: rd. 26.207 qm
Rechtliche Auswirkungen ----
Finanzielle Auswirkungen ---
Anlagen:
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Darstellung der rechtswirksamen Fassung des FNP (= alte Darstellung) und Entwurf zur Änderung des FNP (= neue Darstellung).
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