Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft erläutert die Beschlussvorlage Nr. BV/2014/0023 zur Überarbeitung und Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Ortsteile Dolgen, Evern und Haimar.
Dolgen: Im wirksamen Flächennutzungsplan ist in Dolgen ein Bauflächenpotential von 21.239 m² dargestellt. Hinzu kommt eine bereits realisierte Fläche von 3.624 m². Insgesamt wird nach der Raumordnung ein Potential von 24.863 m² an Baufläche für Dolgen berechnet. Nach raumordnerischen Vertrag ist eine Fläche von 2.011 m² aus der Darstellung als Baufläche im Flächennutzungsplan herauszunehmen. Damit verbleibt ein Bauflächenpotential von 22.852 m². Nach der Raumordnung hat Dolgen eine Siedlungsfläche von 203.971 m². Daraus errechnet sich ein Basiszuschlag (5% der Siedlungsfläche) von 10.199 m² für die Erweiterung der Siedlungsfläche in Dolgen. Mit einem Bauflächenpotential von 22.852 m² hat Dolgen einen Überhang gegenüber dem Basiszuschlag von 12.653 m². Die im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen haben Bestandsschutz. Jede Änderung bzw. Verschiebung der im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen führt dazu, dass der Bestandsschutz aufgehoben wird und die Siedlungsflächenerweiterung auf dem Basiszuschlag von 10.199 m² zurückfällt. Die Ortsratssitzung wird unterbrochen um den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit für Fragen zu geben. Nach der Unterbrechung wird die Ortsratssitzung fortgesetzt. Es wird diskutiert, ob der Zuschnitt der Fläche 1 verändert werden kann. Eine Änderung der Fläche 1 führt aber zur Aufhebung des Bestandsschutzes. Im Rahmen der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 (RROP 2015) wird eine Reduzierung des Basiszuschlags auf 2 bzw. 3% diskutiert. Bei 2% reduziert sich die Fläche für eine Siedlungserweiterung auf 4.079 m². Nach dem Baugesetzbuch soll künftig eine Innenentwicklung gegenüber der Ausweisung von Bauflächen im Außenbereich den Vorrang haben. Hierzu wurden die Baulücken von Dolgen ermittelt. Für Dolgen wurden 18 freie Flächen (Baulücken und Potentiale) im Siedlungsbereich ermittelt. Davon sind 7 Baulücken ohne Planerfordernis und Einschränkungen bebaubar.
Empfehlung der Verwaltung: Um die Vorgaben aus dem Raumordnerischen Vertrag zu erfüllen, ist die Fläche 5 um 2.011 m² zu reduzieren. Bei diesen Flächen handelt es sich um Sportplatzfläche und Gärten. Die übrigen im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen bleiben in ihrem Bestand bestehen.
Evern: Im wirksamen Flächennutzungsplan ist in Evern ein Bauflächenpotential von rd. 32.069 m² dargestellt. Davon ist eine Fläche von 2.997 m² bereits realisiert. Im Rahmen der Überarbeitung des Flächennutzungsplans sind rd. 22.300 m² an Baufläche im Nordwesten herausgenommen und rd. 16.088 m² an Baufläche im Nordosten neu ausgewiesen worden. Insgesamt wird nach der Raumordnung inkl. der neu ausgewiesenen Flächen ein Potential von 25.857 m² an Baufläche für Evern berechnet. Nach der Raumordnung hat Evern eine Siedlungsfläche von 271.474 m². Daraus errechnet sich ein Basiszuschlag (5% der Siedlungsfläche) von 13.574 m² für die Erweiterung der Siedlungsfläche in Evern. Aufgrund der Neuausweisung von Bauflächen haben die im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen und die neu dargestellten Flächen keinen Bestandsschutz. Damit bleiben für die Ausweisung von Bauflächen im Flächennutzungsplan 13.574 m² (= Basiszuschlag). Nach raumordnerischen Vertrag ist eine Fläche von 2.322 m² aus der Darstellung als Baufläche im Flächennutzungsplan herauszunehmen. Außerdem ist die Fläche 1 von 1.945 m² über den Bebauungsplan Nr. 111 „Am Sportplatz“ gebunden. Die Flächen von 2.322 m² und 1.945 m² sind daher noch von der Fläche des Basiszuschlags abzuziehen. So verbleibt eine Fläche von 9.307 m² (inkl. der Fläche 2) für die Darstellung neuer Bauflächen im Flächennutzungsplan. Die Ortsratssitzung wird unterbrochen um den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit für Fragen zu geben. Nach der Unterbrechung wird die Ortsratssitzung fortgesetzt. Es wird über die Fläche I, auf der Westseite der K135, diskutiert. Das südliche Grundstück wird vom südlich angrenzenden bebauten Grundstück als Garten genutzt. Außerdem befindet sich weiter nördlich ein mit Bäumen und Sträuchern bewachsenes Grundstück („Kleines Wäldchen“). Westlich ans „Wäldchen“ angrenzende Flächen werden als Lagerplatz genutzt. Aus der Diskussion ergibt sich, dass vor der Darstellung einer Baufläche im Flächennutzungsplan die Fläche I zu überprüfen ist, ob sich in diesem Bereich ein Baugebiet realisieren lässt. Im Rahmen der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 (RROP 2015) wird eine Reduzierung des Basiszuschlags auf 2 bzw. 3% diskutiert. Bei 2% reduziert sich die Fläche für eine Siedlungserweiterung auf 5.429 m². Nach dem Baugesetzbuch soll künftig eine Innenentwicklung gegenüber der Ausweisung von Bauflächen im Außenbereich den Vorrang haben. Hierzu wurden die Baulücken von Evern ermittelt. Für Evern wurden 13 freie Flächen (Baulücken und Potentiale) im Siedlungsbereich ermittelt. Davon sind 8 Baulücken ohne Planerfordernis und Einschränkungen bebaubar.
Empfehlung der Verwaltung: Um die Vorgaben aus dem Raumordnerischen Vertrag zu erfüllen, ist die Darstellung von Bauflächen im Flächennutzungsplan um 2.322 m² zu reduzieren. Hierzu soll die Fläche 2 aus der Darstellung einer Baufläche im Flächennutzungsplan herausgenommen werden. Im Rahmen des künftigen Basiszuschlags sollen Bauflächen beiderseits der K135 ausgewiesen werden unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten.
Haimar: Im wirksamen Flächennutzungsplan ist in Haimar ein Bauflächenpotential von rd. 19.933 m² dargestellt. Nach raumordnerischen Vertrag ist eine Fläche von 5.300 m² aus der Darstellung als Baufläche im Flächennutzungsplan herauszunehmen. Mit der Herausnahme einer Fläche von rd. 4.050 m², westlich an die Dolgener Straße angrenzend, sind die Vorgaben aus dem Raumordnerischen Vertrag weitgehend erfüllt. Mit der Herausnahme von weiteren 1.250 m² wären die Vorgaben des Raumordnerischen Vertrages erfüllt. Eine Möglichkeit wäre die Herausnahme der im Bebauungsplan Nr. 137 „Mühlenfeld“ festgesetzten Grünfläche südlich der Straße „Mühlenwinkel“. Nach der Raumordnung hat Haimar eine Siedlungsfläche von 318.348 m². Daraus errechnet sich ein Basiszuschlag (5% der Siedlungsfläche) von 15.917 m² für die Erweiterung der Siedlungsfläche in Haimar. Nach Abzug der 1.250 m² aus dem raumordnerischen Vertrag verbleibt ein Basiszuschlag von 14.667 m². Mit einem Bauflächenpotential von 19.933 m² hat Haimar einen Überhang gegenüber dem Basiszuschlag von 5.266 m². Die im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen haben Bestandsschutz. Jede Änderung bzw. Verschiebung der im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen führt dazu, dass der Bestandsschutz aufgehoben wird und die Siedlungsflächenerweiterung auf dem Basiszuschlag von 14.667 m² zurückfällt. Die Ortsratssitzung wird unterbrochen um den anwesenden Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit für Fragen zu geben. Nach der Unterbrechung wird die Ortsratssitzung fortgesetzt. Es wird diskutiert, ob bis auf die Fläche 3, die durch den Bebauungsplan Nr. 151 „Am Dorfe“ gebunden ist, alle anderen Bauflächen zugunsten einer Baufläche westlich vom Baugebiet „Mühlenwinkel“ aus dem Flächennutzungsplan herausgenommen werden können. Damit ständen rd. 13.474 m² für diese Fläche zur Verfügung. Im Rahmen der Aufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2015 (RROP 2015) wird eine Reduzierung des Basiszuschlags auf 2 bzw. 3% diskutiert. Bei 2% reduziert sich die Fläche für eine Siedlungserweiterung auf 5.117 m² (6.297 m² minus 1.250 m² aus dem raumordnerischen Vertrag). Nach dem Baugesetzbuch soll künftig eine Innenentwicklung gegenüber der Ausweisung von Bauflächen im Außenbereich den Vorrang haben. Hierzu wurden die Baulücken von Haimar ermittelt. Für Haimar wurden 24 freie Flächen (Baulücken und Potentiale) im Siedlungsbereich ermittelt. Davon sind 22 Baulücken ohne Planerfordernis und Einschränkungen bebaubar.
Empfehlung der Verwaltung: Um die Vorgaben aus dem Raumordnerischen Vertrag zu erfüllen, ist die Fläche 1 um 1.250 m² zu reduzieren. Bei diesen Flächen handelt es sich nach Bebauungsplan Nr. 137 „Mühlenfeld“ um eine Grünfläche. Die übrigen im Flächennutzungsplan dargestellten Bauflächen bleiben in ihrem Bestand bestehen.
Empfehlung des Ortsrates Dolgen – Evern – Haimar: Der Ortsrat Dolgen – Evern – Haimar empfiehlt, die Prüfung einer Realisierung eines Baugebietes auf den Flächen 1 und 5 in absehbarer Zeit. Sollte keine Realisierung möglich sein, soll ein Baugebiet westlich des Baugebietes „Mühlenwinkel“ realisiert werden.
Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
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