Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - Neuregelung der Radwegebenutzungspflicht  

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 3
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 01.12.2014 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Völksen und Bürgermeister Lehrke führen ins Thema ein. Herr Dr. Ing. Bischoff vom Büro SHP Ingenieure erläutert die Neureglungen zur Radwegebenutzungspflicht. Es gibt drei Schilder, die die Benutzungspflicht der Wege regeln:

 

- Ausweisung des Weges als Radweg (Zeichen 237)

- Gemeinsame Nutzung als Fuß- / Radweg (Zeichen 240)

- getrennte Nutzung als Fuß- / Radweg (Zeichen 241)

 

Die Region Hannover hat eine Untersuchung der Benutzungspflicht von Radverkehrsanlagen in Auftrag gegeben. Weitere Kommunen der Region Hannover haben sich angeschlossen, u. a. die Stadt Sehnde.

Auf der Grundlage von Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) wurden die Radverkehrsanlagen mit Benutzungspflicht untersucht.

Untersuchungskriterien der Straßen mit benutzungspflichtigen Radverkehrsanlagen waren insbesondere die Belastung der Straßenbereiche mit Verkehrsstärke (Anzahl der Fahrzeuge) und Geschwindigkeit der Kfz und LKW sowie Unfalldaten.

r die Aufhebung der Benutzungspflicht werden drei Möglichkeiten vorgeschlagen:

-              Weg ohne Beschilderung mit Radsymbol auf dem alten Radwegteil

-              Fußngerschild mit Zusatzschild „Radfahren frei“

-              Fußngerschild (schließt eine Nutzung des Weges durch Radfahrende aus, ausgenommen Kinder bis zum 10ten Lebensjahr)

 

r das Stadtgebiet von Sehnde wird Folgendes vorgeschlagen:

Anschließend trägt Herr Steindam von der Polizei für Verkehrsangelegenheiten in Lehrte den Stand zu den Unfallgefahren und den statistischen Unfalldaten vor.

 

Herr Winter von der Verwaltung erläutert die Empfehlungen für das Stadtgebiet von Sehnde im  Einzelnen:

In den Ortslagen Bilm, Bolzum, Evern, Haimar, Klein Lobke, Rethmar und Wassel wird eine Aufhebung der Benutzungspflicht und eine Mischnutzung an den Bundesstraßen (B65, B443), Landesstraßen (L410, L411) und Kreisstraßen (K135, K136, K140, K143, K167) vorgeschlagen. In der Ortslage Evern, Rethmar und Wassel wird an der Bundesstraße eine Freigabe des Fußweges für Radfahrende r beide Richtungen empfohlen. Dieses soll ebenso für die Wege an der Kreisstraße K140 nach Höver bzw. Ilten außerhalb der Ortslage Bilm gelten.

Außerhalb der Ortslagen soll an den Bundesstraße (B65 und B443) sowie an der Landesstraße L410 im Bereich Bolzum Sehnde die Benutzungspflicht r beide Richtungen bestehen bleiben.

In Höver wird r die Ortsdurchfahrt, Kreisstraße K142, auf der Südseite die Anordnung eines Radweges mit Benutzungspflicht in Fahrrichtung und r die Nordseite eine Aufhebung der Benutzungspflicht und eine Mischnutzung empfohlen, ebenso für die Kreisstraße K140 in der Ortslage.

In Ilten werden entlang der B65 eine Anordnung des Radweges auf der Ostseite und eine Benutzungspflicht r beide Richtungen empfohlen. Für die Straße Mühlenfeld (K140) werden eine Aufhebung der Benutzungspflicht und eine Mischnutzung empfohlen mit Freigabe des Fußweges für Radfahrende. Bei der Hindenburgstraße (K139) werden eine Aufhebung der Benutzungspflicht und eine Mischnutzung empfohlen mit Freigabe des Fußweges für Radfahrende im Bereich Einmündung in die B65 auf der Nordseite in Fahrrichtung und im Bereich zwischen Otto-Heise-Straße und der Straße „Bim Hille“ auf der Südseite in Fahrrichtung.

In Ilten-Köthenwald werden entlang der B65 eine Anordnung des Radweges auf der Nordostseite und eine Benutzungspflicht r beide Richtung empfohlen.

 

In Sehnde wirdr die L411 (Kurze Straße / Gretenberger Straße) eine Mischnutzung mit Freigabe des Fußweges für Radfahrende auf der Westseite der Gretenberger Straße in Fahrrichtung.

In der Nordstraße (L410) wird von der Kreuzung B65 bis Bürgermeister-Schaper-Straße für beide Seiten die Nutzung des Radweges freigestellt. Ab Bürgermeister-Schaper-Straße in Richtung Bolzum wird die Anordnung eines Radweges mit Benutzungspflicht auf der Ostseite für beide Richtungen empfohlen.

An der B443 (Wasseler Straße und Lehrter Straße) wird in der Ortslage eine Mischnutzung mit Freigabe des Fußweges für Fahrradfahrende empfohlen. Ab Wilhelm-Henze-Weg Richtung Wassel bzw. ab Kreisel/Billerbachstraße in Richtung Lehrte wird die Anordnung eines Radweges mit Benutzungspflicht für beide Richtungen empfohlen.

An der B65 (Peiner Straße) wird für den Abschnitt zwischen Kreuzung B443/B65/L410und Haydnstraße/Borsigring wird die Nutzung der Radwege auf beiden Seiten der Straße freigestellt. Für den Bereich zwischen Haydnstraße/Borsigring und dem Wirtschaftsweg östlich des Grundstückes Peiner Straße 62Awird eine Mischnutzung mit der Freigabe des Fußweges für Radfahrende in beide Richtungen empfohlen.

B65 (Iltener Straße):

Für die Ortsausgänge (B65, B443 und L410) und B65 Iltener Straße (inkl. Peiner Straße zwischen Bahnunterführung und Kreuzung B65/B443/L410) auf der Nord-/Ostseite wird die Anordnung eines Radweges mit Benutzungspflicht für beide Richtungen empfohlen. Für den Abschnitt B65-B443(zwischen Wasseler Straße und Kreuzung B65/B443/L410) auf der Südseite wird die Anordnung eines Radweges mit Benutzungspflicht in Fahrrichtungen empfohlen, ebenso der Abschnitt zwischen den Straßen Am Stadionund Am Papenholzauf der Nordseite.

 

 

Herr Haarstrich verlässt die Sitzung um 19:20 Uhr. Es sind noch 6 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.

 

Die Verwaltung beantragt, die Anfragen vorzuziehen, da noch die Experten für Verkehrsangelegenheiten anwesend sind. Der Fachbereichsausschuss stimmt dem zu. Es verschiebt sich die Beratung der weiteren Tagesordnungspunkte.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimme/n

 

Nein-Stimme/n

 

Enthaltung/en

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Radwegebenutzungspflicht 01122014 (2092 KB)