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Auszug - Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG) Hier: Verkehrsflächen im Gewerbegebiet "Ahlter Feld" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde   

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 16.1
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:10 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2015/0173-1 Widmung von Straßen gemäß § 6 Niedersächsisches Straßengesetz (NdsStrG)

Hier: Verkehrsflächen im Gewerbegebiet "Ahlter Feld" im Ortsteil Höver der Stadt Sehnde


   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
  Bezüglich:
2015/0173
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es wird ohne Aussprache abgestimmt.


Beschluss:
 

Der Rat beschließt: Die Straße „Ahlter Feld“ in der Gemarkung Höver, Flur 1

 

mit den Flurstücken 1159/02(teilweise); 1160/02; 1161/03;1162/0; 

                     1163/0; 1164/0; 1161/02; 1166/0 (teilweise);

                     396/03 (teilweise, im Bereich der Straße Ahlter Feld);    

                     107/02; 109/01; 112/01

unbeschränkt dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 


Abstimmungsergebnis:

33

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en