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Auszug - Vorstellung des Umweltberichts der Firma K+S Baustoffrecycling GmbH zur Halde in Sehnde  

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 3
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 29.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Herr Völksen begrüßt den Vertreter der Fa. K+S Bauschuttrecycling GmbH, Herrn Ingo Bartelt und die Vertretung der Fa. upi UmweltProjekt Ingenieurgesellschaft mbH, Frau Julia Baumeister und Herrn Dr.-Ing. habil. Albrecht Palm. Herr Bartelt leitet ins Thema ein.

 

Frau Neuse nimmt um 18:05 Uhr an der Sitzung teil.

 

Herr Dr. Palm erläutert den Umweltbericht.

 

Zunächst geht Herr Dr. Palm auf die Veranlassung und die gesetzlichen Vorgaben ein. Die Messungen werden auf der Grundlage der EU-Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft in Europa, der 39. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) Verordnung über Luftqualitätsstandards   und Emissionshöchstmengen sowie der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) durchgeführt.

Nach den gesetzlichen Vorgaben wird nur der Jahresmittel ermittelt. Herr Dr. Palm stellt die Messergebnisse der einzelnen Messstellen zur Staubbelastung vor. Bei den Messdaten handelt es sich um Jahresmittelwerte aus dem Messzeitraum Mai 2008 bis Dezember 2014.  

Nach den durchgeführten Messungen liegen die Werte deutlich unter den zulässigen Grenzwerten der EU-Richtlinie 2008/50/EG und der TA-Luft nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).  

 

Herr B. Ostermeyer nimmt um 18:25 Uhr an der Sitzung teil.

 

Der Austausch der Auffanggeräte für Staub erfolgt monatlich. Besondere Ereignisse an einigen Tagen werden nicht gesondert gemessen. Daher kann keine Aussage getroffen werden, ob es an einigen Tagen zur Überschreitung der Grenzwerte kommt. Nach der Gesetzeslage sind aber diese Überschreitungen zulässig. Um die Staubemissionen an trockenen Tagen zu minimieren, wird gewässert.

 

Kommt es zu hohen Staubemissionen, kann dieses bei der Stadt Sehnde bzw. bei der zuständigen Behörde gemeldet werden.

 

Der Fachbereichsausschuss nimmt den Vortrag zur Kenntnis.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimme/n

 

Nein-Stimme/n

 

Enthaltung/en

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_K-S_20150929 (546 KB)