Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde

Auszug - 36. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Ortslage Bilm der Stadt Sehnde hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB  

 
 
Sitzung des Fachbereichsausschusses Stadtentwicklung und Bauaufsicht
TOP: Ö 9
Gremium: Fachbereichsausschuss Stadtentwicklung und Bauaufsicht Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 15.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 21:00 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungszimmer im Anbau des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2015/0235 36. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Ortslage Bilm der Stadt Sehnde
hier: Entwurfsbeschluss für die Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB und Beteiligung nach § 4 (2) BauGB
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FB 4 Stadtentwicklung   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Kraft erläutert die 36. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Ortslage Bilm und geht auf die Anregungen und Bedenken der Träger Öffentlicher Belange ein.

Ein nachträglich eingereichtes Schreiben eines betroffenen Landwirts wird ausführlich diskutiert.

Aus der Beratung ergibt sich, dass der Geltungsbereich des Änderungsbereichs 2 um die südlich angrenzenden Grünflächen erweitert wird und die südlichen Flächen ab den Wirtschaftsweg (Hohenfeldweg) mit der 36. Änderung des Flächennutzungsplans als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden. 

 

Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss folgenden Beschluss:

 


Beschluss:

Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:

 

1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:

 

 

Bürger/in: Eckart Mörlins

-    Schreiben vom 02.07.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen von Herrn Mörlins wird zugestimmt. Die Anregungen werden dahingehend berücksichtigt, dass seine Flächen statt Grünflächen als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden.

 

 

 B: Bundesnetzagentur

-    Schreiben vom 29.05.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Bundesnetzagentur wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Deutsche Telekom Technik GmbH

-    Schreiben vom 09.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Landwirtschaftskammer Niedersachsen

-    Schreiben vom 25.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung, den Wirtschaftsweg nicht zu überplanen, wird nicht berücksichtigt.

 

 

B: Region Hannover

-    Schreiben vom 22.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt

-    Schreiben vom 16.06.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Staatlichen Gewerbeauf­sichtsamtes wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

B: Wasserverband Nordhannover

-    Schreiben vom 28.05.2015

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Wasserverbandes Nord­hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

 

 

2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

Der Geltungsbereich des Änderungsbereichs 2 wird um die südlich angrenzenden Grünflächen erweitert und die südlichen Flächen ab den Wirtschaftsweg (Hohenfeldweg) werden mit der 36. Änderung des Flächennutzungsplans als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden. 

Dem geänderten Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Ortslage Bilm im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde und der Begründung dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger  öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

8

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en