Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft erläutert ausführlich den Entwurf des Bebauungsplans Nr.916 „Vor den Bilmer Mühlen“. Es ergibt sich eine längere Diskussion u. a. in Bezug auf die Breite der Straße, der Begrünung, des Parkraumes und der Altlastenverdachtsfläche. Die Erschließung soll noch in diesem Jahr durchgeführt werden.
Aus der Beratung ergibt sich, dass die Verkehrsfläche zwischen der vorhandenen Bebauung im Westen um 2,00 m nach Süden erweitert werden soll. Hierzu ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans um diese 2,00 m zu erweitern.
Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss folgenden Beschluss:
Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Verwaltungsausschuss, den folgenden Beschluss zu fassen:
1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:
TÖB: Bundesnetzagentur - Schreiben vom 29.05.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Bundesnetzagentur wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Deutsche Telekom Technik GmbH - Schreiben vom 09.06.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Schreiben vom 25.06.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Region Hannover - Schreiben vom 22.06.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Planzeichnung des Bebauungsplanes werden zusätzlich Hinweise zu den altlastenverdächtigen Flächen im Plangebiet aufgenommen und die Hinweise zur Grundwasserhaltung sowie zu den Bodendenkmalen geändert; die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt. Die Anregung, keine Kastanie im Plangebiet zu pflanzen, wird berücksichtigt; die Anregung, von der Kompensation auf „privaten Grünflächen“ Abstand zu nehmen, wird nicht berücksichtigt.
TÖB: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt - Schreiben vom 16.06.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Wasserverband Nordhannover - Schreiben vom 28.05.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Wasserverbandes Nordhannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
Die Verkehrsfläche wird im vorderen Bereich zwischen der vorhandenen Bebauung auf 10 m festgesetzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird entsprechend erweitert. Dem geänderten Entwurf des Bebauungsplans Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ mit örtlicher Bauvorschrift im Ortsteil Bilm der Stadt Sehnde und der Begründung inkl. Umweltbericht dazu wird zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
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