Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Aufleger führt kurz die wesentlichen Inhalte der 33. Änderung des Flächennutzungsplans aus. Nach Beratung fasst der Fachbereichsausschuss folgenden Beschluss: Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:
Bürger/in: Eckhard Fricke, Müllingen - Schreiben/E-Mail vom 22.07.2011
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen von Herrn Fricke wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bei der Abwägung zum Bebauungsplan zu berücksichtigen.
TÖB: Landkreis Hildesheim, Kreisentwicklung und Infrastruktur - Schreiben/E-Mail vom 27.05.2013
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landkreises Hildesheim wird zugestimmt. Die Hinweise zum RROP des Landkreises Hildesheim werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Hannover - Schreiben/E-Mail vom 29.05.2013
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Bezirksstelle Hannover, wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Abwägung beim Bebauungsplan berücksichtigt.
TÖB: Region Hannover, Team Städtebau - Schreiben/E-Mail vom 07.06.2013
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur artenschutzrechtlichen Verträglichkeit werden beim Entwurf berücksichtigt. Die anderen Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung - Schreiben/E-Mail vom 16.05.2013
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und in der Abwägung zum Bebauungsplan berücksichtigt.
TÖB: Harzwasserwerke GmbH - Schreiben/E-Mail vom 16.05.2013
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Harzwasserwerke GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Gasunie Deutschland Service GmbH - Schreiben/E-Mail vom 14.05.2013
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Gasunie Deutschland Service GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: PLEdoc GmbH - Schreiben/E-Mail vom 14.05.2013
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der PLEdoc GMBH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege, Regionalteam Hannover - Schreiben/E-Mail vom 16.05.2013
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung ergänzt.
TÖB: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - Schreiben/E-Mail vom 28.05.2013
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind bei der Realisierung zu berücksichtigen.
TÖB: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Hannover - Schreiben/E-Mail vom 30.05.2013
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung ergänzt.
TÖB: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 (BAIUDBwToeB, ehemals Wehrbereichsverwaltung Nord) - Schreiben/E-Mail vom 27.05.2013
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr; Referat Infra I 3, (ehemals Wehrbereichsverwaltung Nord) wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Bundesnetzagentur - Schreiben/E-Mail vom 22.05.2013
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen zur Bundesnetzagentur wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB berücksichtigt. Die Begründung wird hinsichtlich der Abstände und Ausschlusskriterien ergänzt.
2)Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB:
TÖB: Region Hannover, Team Städtebau - Schreiben/E-Mail vom 30.04.2015 und 21.05.2015
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung - Schreiben/E-Mail vom 20.04.2015
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung über die unter Berücksichtigung der Belange der Flugsicherung mögliche Anlagenhöhe erfolgt auf Ebene der Anlagengenehmigung im Rahmen einer Einzelfallprüfung. TÖB: DFS - Deutsche Flugsicherung - Schreiben/E-Mail vom 28.04.2015
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Deutschen Flugsicherung wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Sie bezieht sich inhaltlich auf die Ausführungsebene. Eine Abstimmung über die unter Berücksichtigung der Belange der Flugsicherung mögliche Anlagenhöhe erfolgt auf Ebene der Anlagengenehmigung im Rahmen einer Einzelfallprüfung.
TÖB: Gasunie Deutschland Service GmbH - Schreiben/E-Mail vom 16.04.2015
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Gasunie Deutschland Service GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: PLEdoc GmbH - Schreiben/E-Mail vom 13.04.2015
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der PLEdoc GMBH wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Andere betroffene Netzeigentümer wurden separat beteiligt.
TÖB: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - Schreiben/E-Mail vom 01.04.2015
Beschlussvorschlag: Siehe unter Beschlussvorschläge zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB.
TÖB: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, GB Hannover - Schreiben/E-Mail vom 22.04.2013
Beschlussvorschlag: Siehe unter Beschlussvorschläge zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB.
TÖB: Erdgas Münster GmbH - Schreiben/E-Mail vom 04.05.2015
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Erdgas Münster GMBH wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Leitung liegt deutlich außerhalb des Geltungsbereichs der 33. Änderung des Flächennutzungsplans.
TÖB: Stadt Laatzen - Schreiben/E-Mail vom 31.03.2015
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Stadt Laatzen wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis zum Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Tier- und Pflanzenartenschutz wird zur Kenntnis genommen und in den Planunterlagen ergänzt. Konkrete Einschränkungen für die vorliegende Planung sind hieraus jedoch nicht ersichtlich und werden auch von der für den Artenschutz zuständigen Behörde nicht vorgebracht.
TÖB: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 (BAIUDBwToeB) - Schreiben/E-Mail vom 13.04.2015
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: TenneT TSO GmbH - Schreiben/E-Mail vom 27.04.2015
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der TenneT TSO GmbH wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise werden in der Begründung ergänzt. Nach Abschluss des Verfahrens wird dem Einwender das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt.
3)Feststellungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 33. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Wirringer Berg West“ in den Gemarkungen Müllingen und Wirringen in der vorgelegten Fassung und die Begründung inkl. Umweltbericht dazu.
Abstimmungsergebnis:
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