Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Frau Sprengel erläutert den Sachverhalt und führt die wesentlichen und relevanten Stellungnahmen konkret aus. Die Ausführungen beziehen sich dabei sowohl auf die 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Wirringer Berg West“ in den Gemarkungen Müllingen und Wirringen als auch auf den „Bebauungsplan Nr. 637 „Wirringer Berg West“, da vielfach die Träger öffentlicher Belange wortgleiche Stellungnahmen abgegeben haben.
Herr Liehe fragt nach, ob Erkenntnisse über die Auswirkungen von Infraschall die Planungen stoppen oder verändern könnten. Frau Sprengel antwortet, dass dieses bei einer Einzelfallprüfung bei konkreten Planungen überprüft wird (Immissionsschutzrechtliche Genehmigung).
Herr Grun fragt, warum hier keine Höhenbegrenzung von 200m festgesetzt wurde, dies hatte man bereits bei der Diskussion im Ortsrat zum Entwurfsbeschluss im März 2015 angeregt und beschlossen. Außerdem sei die Frage zur Erhaltung der Smarties-WEA nicht geklärt. Es wurde darum gebeten, die Begründung zu formulieren, die dem FB 4-Ausschuss bei seiner Sitzung im März 2015 vorgelegen hat. Dem Ortsrat Müllingen-Wirringen wird dieser Sachverhalt im Protokoll mitgeteilt.
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. |
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