Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
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Ortsbürgermeister Ostermeyer belehrt Herrn Lutz Ahlswede über die ihm nach § 40 NKomVG Amtsverschwiegenheit, § 41 NKomVG Mitwirkungsverbot und § 42 NKomVG Vertretungsverbot (Treuepflicht) obliegenden Pflichten.
Herr Ahlswede wird durch Ortsbürgermeister Ostermeyer verpflichtet, gem. § 60 NKomVG, seine Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. |
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