Der Schlussbericht über die Prüfung des konsolidierten Gesamtabschlusses der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2012 sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
Der konsolidierte Gesamtabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2012 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.