Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
a) Mitteilungen der Ortsbürgermeisterin
Es liegen keine Mitteilungen vor.
b) Herr Ebeling teilt mit, dass
- derzeit in Sehnde ca. 202 Asylsuchende leben. Er verliest dazu einen Vermerk des Bür- germeisters vom 13. Oktober. Alle Mitglieder des Ortsrates erhalten eine Kopie dieses Vermerks.
- dem Antrag des Ortsrates zu einem LKW-Verbot in der „Breite Straße“ zwischen der „Stra- ße des Großen Freien“ und der „Kurze Str.“ wird von der Verkehrsbehörde nicht entspro- chen. Weder das Unfallgeschehen noch das tatsächliche Verkehrsaufkommen gibt An- haltspunkte, die die Anordnung eines LKW-Verbots rechtfertigen. Der entsprechende Vermerk wird verlesen:
Eine Beschilderung der Breiten Straße mit Zeichen 253 (Verbot für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, …) der Straßenverkehrsordnung (StVO) mit Zusatzzeichen 1020-30 StVO (Anlieger frei) stellt ein Verkehrsverbot für bestimmte Verkehrsteilnehmer dar.
Die grundsätzliche Ermächtigung der Verkehrsbehörden zu solch einem Verkehrsverbot ist § 45 Abs. 1, Satz 1 StVO zu entnehmen. Danach kann die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränkt oder verboten werden.
Die Straßenverkehrsordnung schränkt diese Möglichkeit jedoch in § 45 Absatz 9 dahingehend ein, dass „Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen sind, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. … insbesondere Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der in den vorstehenden Absätzen genannten Rechtsgüter erheblich übersteigt.“
Nach Rücksprache mit der Polizeiinspektion Burgdorf wurde in den vergangen drei Jahren im südlichen Abschnitt der Breiten Straße lediglich ein „Parkrempler“ im Zusammenhang mit LKW registriert.
Ergänzend wurde eine Verkehrszählung mittels Seitenradar durchgeführt, um die tatsächlichen Verkehrsmengen zu ermitteln. Die Ergebnisse sind beigefügt.
Da als „verkehrsnormale“ Tage der Dienstag und der Donnerstag gelten, wurde exemplarisch der 01.10.2015 gewählt, um das LKW-Aufkommen zu betrachten. Insgesamt wurden an diesem Tag 221 LKW registriert. Nach Information der Üstra fahren an einem normalen Schultag 168 Linien- und Gelenkbusse die Bushaltestelle Ladeholzstraße an. Somit verbleiben lediglich 53 „Fremd-LKW“, also durchschnittlich ein LKW pro Fahrtrichtung und Stunde!
Damit ergeben sich sowohl aus dem Unfallgeschehen, als auch aus dem tatsächlichen Verkehrsaufkommen keine Anhaltspunkte, die die Anordnung eines LKW-Verbotes rechtfertigen.
Zeitraum: Mittwoch, 30. September 2015, 00:00 Uhr bis Dienstag, 6. Oktober 2015, 23:59 Uhr
Durchschnittl. Abstand: 1,5 sec Kolonnenverkehr: 9% DTV: 1786 Schwerverkehrsanteil: 10%
Anzahl+%Anzahl -%Gesamt%V15+Vd+V85+ Vmax+ V15- Vd- V85- Vmax- Einspurig811,3125119,71332111020284113 21 32 51 PKW512683,5475274,6987879162430442228 34 51 LKW5729,32664,28386,7192429411721 25 36 LKW Zug3595,8971,54563,61619222817 20 23 28 Gesamt613849,1636650,9125041001624304418 26 33 51
* Marotzke: Wie viele LKW müssen täglich dieses Teilstück der Straße befahren, um ein Verbot auszusprechen?
* Wird weitergegeben.
- eine verkehrsbehördliche Anordnung bis zum 07.11.2015 zur Beseitigung von Mängeln der Inlinersanierung für die „Iltener Str.“ und die „Peiner Str.“ zwischen „Bismarckstr.“ und „Nordstr.“ vorliegt.
- eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Mängelbeseitigung Inliner bis zum 07.11.2015 für die Straße „Im Beekfelde“ vorliegt.
- eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Mängelbeseitigung Inliner bis zum 07.11.2015 für die „Lehrter Str.“ vorliegt.
- eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Erschließung einer Stichstraße im „Borsigring“ bis zum 30.11.2015 vorliegt.
- eine verkehrsbehördliche Anordnung für den 11.11.2015 zur Durchführung eines Later- nenumzuges der Evangelischen Kirche, Kirchengemeinde Sehnde vorliegt.
- eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Durchführung eines Laternenumzuges am 05.11.2015 für die Kindertagesstätte „Südtorfeld“ vorliegt.
- eine verkehrsbehördliche Anordnung zur Durchführung eines Laternenumzuges für den 06.11.2015 für die Kindertagessstätte Sehnde-West vorliegt.
- am Fußgängerüberweg in der „Breiten Str.“ können die alten innenbeleuchteten Schilder demontiert werden.
- ein Vermerk aus der Arbeitskreissitzung Ortszentrum vom 12.10.2015 vorliegt. Alle Mitglie- der des Ortsrates haben hierzu eine Kopie erhalten.
- im Waldbad wurde eine Umrüstung der Warmwasserversorgung vorgenommen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 11.700,-- € brutto. Diese setzen sich aus Elektroarbeiten in Höhe von 7.400,-- € und Sanitärarbeiten in Höhe von ~ 4.300,-- € zusammen. Derzeit ist hiervon nur der Damen-Duschbereich betroffen. Der Herren-Duschbereich wird noch mit alten direkt beheizten Gaswarmwasserspeichern versorgt.
Die gesamte Stromversorgung musste aus dem Technikraum über vorhandene Leerrohre bis in das Duschgebäude geführt werden, da der vorhandene Elektroanschluss im Duschgebäude, für die zwei montierten Durchlauferhitzer (27 Kw) nicht ausreichend ist. Die jetzt vorhandene Verkabelung ist jetzt auch für zwei weitere Durchlauferhitzer ausreichend.
Der Herren-Duschbereich wird noch durch den alten direkt beheizten Gaswarmwasserspeicher versorgt.
Grund für den Umbau, waren Beschwerden von Badegästen, dass am späten Nachmittag das Duschwasser kalt wurde, da der vorhandene Speicher mit dem Heizen nicht nachkam.
Die Region an der vorhandenen Anlage Maßnahmen zur Legionellenverhinderung gefordert hat.
Legionellen wurden bei der diesjährigen Prüfung keine gefunden.
Waltz: Warum wurde die Politik nicht im Vorfeld an der Angebots- und Leistungsausführung beteiligt? Besteht für den Herrenbereich keine Legionellengefährdung?
Wird weitergegeben.
- die SWS derzeit verschiedene Baumaßnahmen durchführt:
Straße des Großen Freien: Die Firma Friedrich Meier wurde beauftragt, die Erdarbeiten für eine neue Trinkwasserleitung DN 200 von der Breiten Straße zur Mittelstraße durchzuführen. Sobald diese neue Leitung verlegt ist, soll eine alte, abgängige Stahlleitung von der Nordstraße zur Breiten Straße außer Betrieb genommen werden. Die Arbeiten werden voraussichtlich bis Ende November abgeschlossen sein.
Musikerviertel: In der Beethovenstraße, in der Haydnstraße und in der Mozartstraße wurden in den vergangenen Wochen neue Trinkwasserhauptleitungen verlegt. Zur Zeit werden noch einige Hausanschlüsse erneuert. Parallel werden die Einbindungen zu den angrenzenden Stichstraßen vorgenommen. Anschließend müssen noch die Oberflächen wiederhergestellt werden. Die Arbeiten werden ebenfalls voraussichtlich bis Ende November abgeschlossen sein.
Mozartstraße: Die neue Trinkwasserleitung wurde in der Mozartstraße im Gehweg im Horizontalspülbohrverfahren eingebracht. Dabei ist die Asphaltoberfläche an einigen Stellen um einige Zentimeter hochgedrückt. Da sich die Oberfläche schon vor der Baumaßnahme in einem schlechten Zustand befand, haben die Stadt Sehnde und die SWS gemeinsam beschlossen, den Gehweg von der Haydnstraße bis zum Brahmsweg zu pflastern. Die Maßnahme wurde separat ausgeschrieben und die Firma PSG wird voraussichtlich den Auftrag erhalten. Die Arbeiten werden voraussichtlich im Dezember ausgeführt.
Borsigring: Die Firma PSG hat im Zuge einer Erschließung bereits alle Leitungen für die neue Stichstraße verlegt. Zur Zeit erfolgt der Straßenbau und es wird erwartet, dass die Arbeiten voraussichtlich bis Mitte November abgeschlossen werden.
Am Stadion: Die Firma Hennigs hat inzwischen fast alle Leitungen verlegt und zurzeit läuft der Straßenbau. Die Arbeiten werden zum größten Teil bis Ende November abgeschlossen sein.
Inliner: Die Firma Rainer Kiel hat in den Straßen Am Stadion, Im Wiesenhof und in der Großen Kampstraße Inliner in den Kanal eingezogen.. Die Arbeiten werden voraussichtlich diese Woche abgeschlossen.
- vor dem Aparthotel abgefahrene Poller ersetzt wurden.
* Aus dem Ortsrat wird festgestellt, dass zwischenzeitlich schon wieder Einige be- schädigt wurden.
- in der „Bismarckstr.“ Regenwassereinläufe gereinigt wurden.
- im Bereich „Hannah-Arendt-Str. 6“ eine Straßenlaterne aus der Krone eines Straßenbaums versetzt wurde.
Herr Ebeling verliest einen Vermerk aus dem Bereich Stadtentwicklung: Sehnde -Baulückenkataster: Nach Abfrage der Grundstückseigentümer/innen stehen in Gretenberg 1, Klein Lobke 3, Sehnde 6 Grundstücke als Baulücke zur Verfügung
-Öffentliche Auslegung nach § 3 (2) BauGB von Bauleitplänen in der Zeit vom 23.10 bis 24.11.2015: -4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße/Ladeholzstraße“ (Bauvorhaben Elbinger Straße inkl. Spielplatzfläche) -4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 327 „Erweiterung Borsigring“ (Stichstraße und kleinparzellierten Gewerbegrundstücken) -Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße/Ladeholzstraße“ (Bereich Röntgenweg, = 5. Änderung): -Änderung der überbaubaren Fläche für eine Nachverdichtung der Bebauung (inkl. Spielplatzfläche) -Am 6. August wurde der Aufstellungsbeschluss zur 40. Änderung des Flächennutzungsplans (Flächen für die Windkraft im Stadtgebiet) im Sehnder Anzeiger bekannt gemacht. In der Zeit vom 10.08.2015 bis einschließlich 27.08.2015 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB statt.
- Herr Ebeling verliest einen Vermerk aus dem Bereich Straßenunterhaltung: die Modernisierung des DSL Netzes ist in Sehnde fertiggestellt. Die Abnahme der Maßnahmen findet am 5.11. statt.
eine Aufpflasterung soll noch in diesem Jahr in der Mittelstraße eingebaut werden.
- von den Spielplätzen „Albert-Schweitzer-Str., Röntgenweg und „Maschwiese“ alle Spielge- räte und sonstiges Mobiliar abgebaut wurden.
- auf dem Spielplatz „Adolf-Kolping-Str.“ eine neue Federwippe mit Fallschutzplatten installiert wurde.
- folgende Bäume gefällt wurden:
1. Am Stadioneine Ulme, zwei Fichten, eine Eiche. 2. KGSeine Roteiche, zwei Linden. 3. Straßenbegleitgrün „Hinter der Post“eine Eiche.
Ersatzpflanzungen sind in der Planung.
- während der Brut- und Setzzeit hatte die Verwaltung einen Nutzungsvertrag mit einer Pri- vatperson für das Grundstück „Straße des Großen Freien 2“ abgeschlossen. Dieser hat das Freilaufen von Hunden in diesem Bereich erlaubt. Da sich Anwohner über Lärm und Hundedreck vor ihren Grundstücken beschwert haben, wird künftig ein solcher Vertrag nicht wieder geschlossen. |
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