Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Frau Gerasch trägt den Sachverhalt vor und erläutert eine weitere Stellungnahme der Telekom. Herr Waltz fragt, ob der Gingko heimisch und standortgerecht ist. Weiterhin stellt er fest, dass die textlichen Festsetzungen im Bezug auf die Gehölzaufstellung von der BV abweicht. * Frau Gerasch sagt eine Ergänzung zu.
Es wird nach Vorlage abgestimmt.
Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Weiteres ist beim Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Hinweise zur Denkmalpflege wurden redaktionell überarbeitet und aktualisiert.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen
2) Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ als Satzung und die Begründung dazu.
Abstimmungsergebnis: 9 Ja Stimmen |
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