Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft ergänzt, dass zwischenzeitlich das LGLN Regionaldirektion Hameln-Hannover – Kampfmittelbeseitigungsdienst nach der Auswertung von Luftbildern mitgeteilt hat, dass keine Bombardierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ stattgefunden hat. Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt.
Frau Neuse nimmt ab 18:07 Uhr an der Sitzung teil. Es sind nun acht stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Danach wird ohne Beratung abgestimmt. Beschluss: Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, die folgenden Beschlüsse zu fassen:
1. Beschlüsse zu den Eingaben im Rahmen der Beteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB:
Bürger/in: H. Bettmann - Schreiben vom 02.07.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und Anregungen des Herrn Bettmann wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Anregungen werden nicht berücksichtigt.
TÖB: Bundesnetzagentur - Schreiben vom 29.05.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Bundesnetzagentur wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Deutsche Telekom Technik GmbH - Schreiben vom 09.06.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Landwirtschaftskammer Niedersachsen - Schreiben vom 25.06.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen und Anregungen wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregungen werden bei der Flächennutzungsplanänderung berücksichtigt.
TÖB: Region Hannover - Schreiben vom 22.06.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Auf der Planzeichnung des Bebauungsplanes werden zusätzlich Hinweise zu den altlastenverdächtigen Flächen im Plangebiet aufgenommen und die Hinweise zur Grundwasserhaltung sowie zu den Bodendenkmalen geändert; die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt. Die Anregung, keine Kastanie im Plangebiet zu pflanzen, wird berücksichtigt; die Anregung, von der Kompensation auf „privaten Grünflächen“ Abstand zu nehmen, wird nicht berücksichtigt.
TÖB: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt - Schreiben vom 16.06.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Wasserverband Nordhannover - Schreiben vom 28.05.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Wasserverbandes Nordhannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB: Bürger/in: H. Bettmann - Schreiben vom 06.10.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen des Bürgers Nr. 1 wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die Anregung, das Plangebiet nördlich des Grundstückes Mühlenstraße 8 zu erschließen, wird nicht berücksichtigt.
TÖB: aha, Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover - Schreiben vom 02.09.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der aha Abfallwirtschaft der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Bundesnetzagentur - Schreiben vom 17.08.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Bundesnetzagentur wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Deutsche Telekom Technik GmbH - Schreiben vom 20.08.2015 und vom 09.06.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Deutschen Telekom Technik GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: LGLN Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst - Schreiben vom 14.08.2015
Beschlussvorschlag:
Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der LGLN Regionaldirektion Hameln - Hannover Kampfmittelbeseitigungsdienst wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und die Begründung entsprechend ergänzt.
TÖB: PLEdoc GmbH - Schreiben vom 20.08.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der PLEdoc GmbH wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Region Hannover - Schreiben vom 07.09.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Region Hannover - Schreiben vom 16.11.2015
Beschlussvorschlag:
Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Die kapitelbezogene Nummerierung der Begründung wird angepasst. In Kapitel 6 wird die Begründung um die Benennung der externen Kompensationsmaßnahmen ergänzt. Die Anregung, von der Kompensation auf „privaten Grünflächen“ Abstand zu nehmen, wird nicht berücksichtigt.
3) Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der §§ 80 und 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 916 „Vor den Bilmer Mühlen“ mit Örtlichen Bauvorschriften als Satzung und die Begründung inkl. Umweltbericht mit den Ergänzungen mit den Ergänzungen dazu.
Abstimmungsergebnis:
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