Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Herr Kraft ergänzt, dass zwischenzeitlich die Telekom eine Stellungnahme abgegeben hat. Die Begründung zum Bebauungsplan wird entsprechend ergänzt.
Herr Ostermeyer nimmt ab 18:10 Uhr an der Sitzung teil. Es sind nun neun stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Danach wird ohne Beratung abgestimmt.
Beschluss:
1) Beschlüsse zu Anregungen und Hinweisen aus der Beteiligung nach § 3 (1) und (2) und § 4 (2) BauGB:
Öffentlichkeit : E. Gitzel, Hildesheim -Schreiben/E-Mail vom 19.11.2015 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen von Herrn Gitzel wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden nicht berücksichtigt.
TÖB: aha, Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover -Schreiben/E-Mail vom 20.11.2015 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Abfallwirtschaft Hannover wird zugestimmt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Hannoversche Verkehrsbetriebe Üstra AG -Schreiben/E-Mail vom 23.11.2015 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Hannoverschen Verkehrsbetriebe wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
TÖB: Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) -Schreiben/E-Mail vom 23.11.2015 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie wird zugestimmt. Die Hinweise werden in die Begründung aufgenommen. TÖB: Region Hannover, Team Städtebau -Schreiben/E-Mail vom 24.11.2015 Beschlussvorschlag: Der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu den Anregungen und Hinweisen der Region Hannover wird zugestimmt. Die Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Weiteres ist beim Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Die Hinweise zur Denkmalpflege wurden redaktionell überarbeitet und aktualisiert. 2) Satzungsbeschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt auf Grund des § 1 Abs. 3 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie auf Grund der §§ 10, 11 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 301 „Gretenberger Straße / Ladeholzstraße“ als Satzung und die Begründung mit den Ergänzungen dazu.
Abstimmungsergebnis:
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