Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Bürgermeister Lehrke trägt vor, dass die Kündigungsfrist für die Kündigung der Gebühren und Teilnahmebeiträgen nach § 90 SGB VIII auf 1 Jahr verkürzt worden ist.
Beschluss: Der Rat der Stadt Sehnde beschließt unter den Voraussetzungen, dass
und
folgendes: - die 1. Änderungsvereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde, zu der zum 01.01.2000 in Kraft getretenen „Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben des örtlichen Trägers der Jugendhilfe auf dem Gebiet der Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Tageseinrichtungen sowie der Jugendarbeit“ in der Fassung der zum 01.01.2002 in Kraft getretenen ergänzenden „Vereinbarung zur Durchführung der Aufgaben gem. §§ 22, 25 und 90 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ und - den 1. Änderungsvertrag zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde zu dem zum 01.12.2013 in Kraft getretenen „Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII“
mit Wirkung zum 01.01.2016.
Abstimmungsergebnis:
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