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Auszug - 1. Änderungsvereinbarung Kindertagesstätten, Tageseinrichtungen und Jugendarbeit und 1. Änderungsvertrag Kindertagespflege  

 
 
Sitzung des Rates der Stadt Sehnde
TOP: Ö 14
Gremium: Rat der Stadt Sehnde Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:05 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Ratssaal des Rathauses
Ort: Eingang Nordstr. 19, 31319 Sehnde
2015/0326 1. Änderungsvereinbarung Kindertagesstätten, Tageseinrichtungen und Jugendarbeit und 1. Änderungsvertrag Kindertagespflege
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:FD Kindertagesstätten und Jugend   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

rgermeister Lehrke trägt vor, dass die Kündigungsfrist r die Kündigung der Gebühren und Teilnahmebeiträgen nach § 90 SGB VIII auf 1 Jahr verkürzt worden ist.

 


Beschluss:
 

Der Rat der Stadt Sehnde beschließt unter den Voraussetzungen, dass

 

  1.                alle regionsangehörigen Kommunen sowie die Region Hannover der unten genannten 1. Änderungsvereinbarung des 1. Änderungsvertrags zustimmen

und

  1.                die Regionsversammlung die Senkung der Hebesätze der Regionsumlage für 2016 in einem Volumen von 34 Mio. € zustimmt und dies zu einer Entlastung der Stadt Sehnde in Höhe von ca. 495.000,00 € führt,

 

folgendes:

-  die 1. Änderungsvereinbarung zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde, zu der zum 01.01.2000 in Kraft getretenen „Vereinbarung über die Wahrnehmung der Aufgaben des örtlichen Trägers der Jugendhilfe auf dem Gebiet der Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Tageseinrichtungen sowie der Jugendarbeit“ in der Fassung der zum 01.01.2002 in Kraft getretenen ergänzenden „Vereinbarung zur Durchführung der Aufgaben gem. §§ 22, 25 und 90 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) rderung von Kindern in Tageseinrichtungen“

und

-          den 1. Änderungsvertrag zwischen der Region Hannover und der Stadt Sehnde zu dem zum 01.12.2013 in Kraft getretenen „Vertrag über die Wahrnehmung der Aufgaben gemäß §§ 22, 23, 24, 43 und 90 SGB VIII (Kindertagespflege) auf der Grundlage von § 13 Nds. AG SGB VIII“

 

mit Wirkung zum 01.01.2016.

 


Abstimmungsergebnis:

31

Ja-Stimme/n

0

Nein-Stimme/n

0

Enthaltung/en