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Auszug - Mitteilungen a) des Ortsbürgermeisters b) der Verwaltung  

 
 
Sitzung des Ortsrates Müllingen/Wirringen
TOP: Ö 3
Gremium: Ortsrat Müllingen-Wirringen Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 03.05.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Gasthaus "Erfurth"
Ort: Müllinger Str. 12, 31319 Sehnde-Müllingen
Zusatz: Vor der Sitzung findet ab 17.00 Uhr eine Ortsbegehung mit dem Fahrrad statt.
 
Wortprotokoll

a)      Mitteillungen des Ortsbürgermeisters

 

Ortsbürgermeister Grun teilt mit, dass

 

 

 

 

 

 

b) Mitteilungen der Verwaltung

 

Herr Ebeling teilt mit, dass

 

- eine verkehrsbehördliche Anordnung für die K 147 zwischen der B 443 und Müllingen vor-

  liegt. Danach sind 70 km/h Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungen im Bereich der Bushalte-

  stellen Müllinger Tivoli angeordnet worden.

 

- derzeit in Müllingen/Wirringen 18 Asylsuchende wohnen. Zwei albanische Familien mit je-

  weils 5 Personen sind seit September 2015 und eine irakische Familie mit 8 Personen seit

  März 2016 im alten Pfarrhaus in Wirringen untergebracht.

 

- im Fußweg „llinger Str.“ gegenüber dem Gasthaus Erfurth seitens des Baubetriebshofes

  eine Akkudrainrinne gereinigt wurde.

 

- im Einmündungsbereich „Wirringer Str./Dehnenweg“ ein Halteverbotsschild gereinigt bzw.

  ausgetauscht wurde.

 

- in den Wegwiesen kurz vor der Einmündung „Amselweg“ ein 30 km-Schild frei geschnitten

  wurde. Im Bereich „Hasselweg/Friedhof“ 5 Kugelahorn nach der Brut- und Setzzeit in der

  Höhe eingekürzt werden.

 

- eine Umpflanzung der Trafostation an der Bushaltestelle „llinger Str.“ nicht möglich ist.

 

- am „Vorfeldsweg“ im Bereich der Pumpstation/Schützenplatz eine gefällte Eberesche nicht

  nachgepflanzt wird. Dieser Baum war wild aufgewachsen. Außerdem müssen die Büsche

  im Böschungsbereich aus Pflegegründen auch noch entfernt werden.

 

Ortsbürgermeister Grun verliest abschließend ein Schreiben der Stadt Sehnde vom 22.4. zur Anlage eines Fuß- und Radweges an der „Sarstedter Straße“. Es ergibt sich hierzu die Frage, ob die Anlieger an einer solchen Maßnahme beteiligt werden.