Beschluss:
Der Rat fasst folgende Beschlüsse:
- Der Schlussbericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2013 der Stadt Sehnde sowie die Stellungnahme des Bürgermeisters zu diesem Bericht werden gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2 NKomVG zur Kenntnis genommen.
- Der Jahresabschluss der Stadt Sehnde für das Haushaltsjahr 2013 wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG beschlossen.
- Dem Bürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 NKomVG Entlastung erteilt.
- Der Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis in Höhe von 715.792,78 € wird gem.
§ 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt.
- Der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.721.109,90 € wird gemäß § 110 Abs. 7 in Verbindung mit § 123 Abs. 1 Nr. 1 NKomVG der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.