Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Ortsbürgermeisterin Gellermann weist die Ortsratsmitglieder gemäß § 43 NKomVG auf die ihnen nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Bürgermeister Lehrke weist Ortsbürgermeisterin Almuth Gellermann auf die ihr nach den §§ 40 – 42 NKomVG obliegenden Pflichten hin und verpflichtet sie per Handschlag, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Die Pflichtenbelehrung bestätigen die Ortsratsmitglieder durch ihre Unterschriften.
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