Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Bürgermeister Lehrke erläutert den Sachverhalt.
Nach § 47 Abs. 2 Nr. 2 NKWG ist die Person, die den Wahleinspruch erhoben hat, zu hören. Herr Vinke erhält Gelegenheit seinen Wahleinspruch zu erläutern.
Es findet eine Aussprache statt. Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
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