Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
a)Ortsbürgermeister Haarstrich teilt mit, dass er
seit der letzten Ortsratssitzung am 21.11.2016 acht älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern zum Geburtstag gratuliert hat.
am 23.12.2016 den Eheleuten Ingrid und Heinrich Reitemeyer zur Goldenen Hochzeit gratuliert hat.
an folgenden Veranstaltungen teilgenommen hat: 26.11.2016Weihnachtsmarkt in Haimar 06.01.2017Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Haimar 20.01.2017Jahreshauptversammlung Freiwillige Feuerwehr Dolgen 22.01.2017Neujahrsempfang Kirchengemeinde Haimar
b)Herr Wissmann teilt mit, dass
die Straße Speekhoop in Haimar in der Zeit vom 28.2.2017 und 3.3.2017 an einem Tag gesperrt wird, um einen Autokran aufzustellen wegen der Aufstellung eines Fertighauses.
die Reparaturen im Gartenweg (Kanaldeckel, U-Hydranten, Wasserabsteller und Pflasterabsenkungen) erfolgt sind.
die abgesackte Gosse in der Straße Am Sportplatz 12 angeglichen wurde.
in der Ost-West-Str./Kutscherstraße die nördliche Straßeneinmündung ausgebessert wurde. Es wurden keine Kunststoffpoller aufgestellt, sondern die Fläche wurde ausgepflastert.
verschiedene Reparaturarbeiten, die aus der Ortsbegehung 2016 resultieren, auf dem Friedhof Dolgen erfolgt sind.
in den Ortslagen Evern und Haimar in den Schwarzdeckenstraßen nur die Löcher beseitigt wurden. Die Oberflächenbehandlung erfolgt später.
der Holzzaun bzw. –geländer am Teich Evern ersetzt wurde.
in der Straße „Pfannenstiel“ die Holzmasten entfernt wurden.
die Arbeiten am alten Trafohaus in Dolgen erledigt wurden.
die Transportleitungen zur Löschwasserversorgung Dolgen, Evern, Haimar zum 1.1.2017 von der SWS übernommen werde. Nach Prüfung würden die notwendigen Maßnahmen vorgenommen.
die Weide und Esche in der Küsterstraße/Am Zimmerplatz durch einen Baumpfleger begutachtet wurde. Angebrochene Äste wurden entfernt und die Weide wurde „auf den Kopf“ gesetzt.
Geschwindigkeitstrichterungen in den Ortslagen Dolgen-Evern-Haimar: Die Verwaltung ist gehalten, sich an gesetzliche Vorgaben zu halten. Hierzu zählen auch die ergänzenden Verwaltungsvorschriften. So wird zu den Grundregeln der StVO ausgeführt, dass Landesrecht über den Straßenverkehr unzulässig ist (vgl. Art. 72 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 74 Nr. 22 des Grundgesetzes). Für örtliche Verkehrsregeln bleibt nur im Rahmen der StVO Raum.
In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung zu Zeichen 274 (RZ V.) wird formuliert: Vor dem Beginn geschlossener Ortschaften dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit nur angeordnet werden, wenn die Ortstafel (Zeichen 310) nicht rechtzeitig, im Regelfall auf eine Entfernung von mindestens 100 m, erkennbar ist.
Die K 135/Jägerstraße wird vor der Friedhofsstraße auf 70 km/h begrenzt.
Die Ortstafel in Haimar (K 136 von Dolgen kommend) wird durch die SM Burgwedel frei geschnitten; die Deutsche Telekom wird aufgefordert, einen Holzmasten zu entfernen.
Alle anderen Ortseingänge unterliegen der oben zitierten Verwaltungsvorschrift zu Zeiten 274. Eine Trichterung ist somit nicht möglich.
in der Friedhofstraße die Vorprofilierung und OFB nicht erfolgt ist, weil die Stadtwerke die Erneuerung des RW-Kanals plant. Die Ausführung soll im Jahr 2018 erfolgen.
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