Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Lehrter Straße, im Norden durch das ehemalige Industriegleis, im Osten durch die Verkehrsfläche der Straße „Steinweg“ bzw. dem bebauten Grundstück „Steinweg 2-4“ und im Süden durch die bebauten Grundstücke entlang der Peiner Straße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Abstimmungsergebnis:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||