Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschlussvorschlag:a) Der Ortsrat Sehnde empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: b) Der Fachbereichsausschuss für Stadtentwicklung und Bauaufsicht empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: c) Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat, den folgenden Beschluss zu fassen: d) Der Rat der Stadt Sehnde fasst den folgenden Beschluss:
Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ beschlossen. Der Geltungsbereich wird im Westen durch die Lehrter Straße, im Norden durch das ehemalige Industriegleis, im Osten durch die Verkehrsfläche der Straße „Steinweg“ bzw. dem bebauten Grundstück „Steinweg 2-4“ und im Süden durch die bebauten Grundstücke entlang der Peiner Straße begrenzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist aus dem anliegenden Kartenauszug zu entnehmen.
Sachverhalt:Im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ liegen sowohl überplante Bereiche durch die Bebauungspläne Nr. 305 „Nordfeld Süd“ und Nr. 328 „Lehrter Straße – Peiner Straße“ (§ 30 BauGB) als auch unbeplante Innenbereiche (§ 34 BauGB). Im Süden des Geltungsbereichs liegt das Grundstück „Lehrter Straße 4-6“, welches mit einem Bürogebäude bebaut ist. Dieses Gebäude soll erweitert werden. Nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 328 „Lehrter Straße – Peiner Straße“ ist eine Erweiterung nicht möglich. Mit dem Bebauungsplan Nr. 362 „Steinweg“ sollen die Voraussetzungen für eine Erweiterung geschaffen werden. Die nördlich liegenden Grundstücke „Lehrter Straße 8 bis 22“ sowie unbebaute Grundstücke im Bereich des „Steinweg“ liegen zum Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 305 „Nordfeld Süd“ zum Teil sind die Grundstücke nach § 34 BauGB zu beurteilen. Der Bebauungsplan Nr. 305 „Nordfeld Süd“ hat für diese Grundstücke keine Festsetzungen hinsichtlich einer Bebauung getroffen. Um hier einheitliches Planungsrecht zu schaffen sind die Grundstücke in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ einbezogen worden. Mit dem Bebauungsplan Nr. 362 „Steinweg“ werden die o. g. Teilbereiche der Bebauungspläne Nr. 305 „Nordfeld Süd“ und Nr. 328 „Lehrter Straße – Peiner Straße“ überplant.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ - Auszug aus dem Flächennutzungsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 362 „Steinweg“ - Auszug aus den Bebauungsplänen Nr. 305 „Nordfeld Süd“ und Nr. 328 „Lehrter Straße – Peiner Straße“
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