Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschluss: Aufstellungsbeschluss: Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 510 „Heinrichstraße“ im Ortsteil Wehmingen der Stadt Sehnde beschlossen. Der Geltungsbereich liegt zentral im Ortsteil Wehmingen südlich der „Heinrichstraße“ und „Gustav-Hänjes-Straße“ und wird im Westen durch die „Von-Wehmighe-Straße“ sowie im Osten durch den „Wasseler Weg“ begrenzt. Nach Süden bildet die Grünfläche innerhalb der Ortslage die Grenze. Der räumliche Geltungsbereich umfasst den in der Anlage dargestellten Bereich.
Abstimmungsergebnis:
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