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Bürgerinformationssystem Stadt Sehnde
Beschluss:Der Rat beschließt, die Wertgrenzen nach § 12 Abs. 1 und § 4 Abs. 6 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung (KomHKVO) für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung für die Stadt Sehnde auf 200.000 € festzulegen.
Abstimmungsergebnis:
30
Ja-Stimme/n
0
Nein-Stimme/n
Enthaltung/en
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